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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

05. September 2014

Keine Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen

Urteil des OLG Dresden vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14

Partnerschaftsvermittlungsverträge sind als Dienste höherer Art qualifiziert, wodurch dem Kunden grundsätzlich auch ohne wichtigem Grund das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 627 Abs. 1 BGB zusteht. Regeln die AGB eines Anbieters, dass sich die Laufzeit eines solchen Vertrages automatisch verlängert und im Falle einer Kündigung bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet werden, sofern nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat, ist eine Vorleistungspflicht für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit unzulässig, da eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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03. September 2014

Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Verkauf von neuen Computern und gebrauchten Computern

Urteil des LG Coburg vom 09.03.2006, Az.: 1 HK O 95/05

1. Ein Händler, der lediglich gebrauchte Computer und solche 2. oder 3. Wahl anbietet und ein anderer Händler, der sowohl Neuware als auch Retourenware anbietet, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander.

2. Die fehlende Angabe der Telefonnummer und E-Mail Adresse stellt auch bei eBay einen Rechtsverstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung dar.

3. Eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung eines Vertrags nur mit der Original-Verpackung möglich sei, stellt eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Regelung dar.

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29. Juli 2014

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am heutigen Tage in Deutschland in Kraft getreten. Ernanntes Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Im Wege der Umsetzung wurde § 271a BGB und § 1a UKlaG völlig neu geschaffen und §§ 286, 288, 308, 310 BGB abgeändert.
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29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

© K.-U. Häßler - fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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25. Juni 2014

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014, Az.: 4 O 95/13

Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

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17. Juni 2014

Reisen auf eigene Gefahr?

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13

AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.

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20. Mai 2014

Vertragsannahmefrist im Onlinehandel

Beschluss des LG Hamburg vom 29.10.2012; Az.: 315 O 422/12

Für die Annahme eines Vertrags im Online-Handel wird in der Regel eine bestimmte Frist festgelegt. Allerdings liege ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Online-Händler in seinen AGB eine unangemessen lange Vertragsannahmefrist von fünf Tagen festsetzt. Ausreichend und sachgerecht wäre eine Frist von zwei Tagen.

Die beschließende Kammer des LG Hamburg beurteilt den Fall nach Widerspruchseinlegung nun anders und hob die Verfügung wieder auf (LG Hamburg, 10.04.2013 - 315 O 422/12).

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29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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