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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

28. Mai 2021 Top-Urteil

„Enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com sind unzulässig

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Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20

Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.

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02. Juli 2021

Geschäftsbezeichnung „grundbuchauszug24.de“ irreführend?

Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 7498/20

Die Geschäftsbezeichnung "grundbuchauszug24.de" für eine Webseite, unter der Dokumente im Zusammenhang mit Grundstücken online bestellt werden können, ist nicht irreführend. Anhand der Bezeichnung "Grundbuchauszug" und nicht etwa "Grundbuchamt" und des Zusatzes "24", der ebenfalls bei ähnlichen Webseiten verwendet wird, könne der angesprochene Verkehrskreis erkennen, dass hinter der Bezeichnung keine staatliche Stelle, sondern ein Privatunternehmen steht.

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08. Juni 2021

Irreführende Bewerbung von Mietverträgen

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Urteil des LG Berlin vom 05.05.2020, Az.: 15 O 107/18

Die Beklagten betreiben einen Onlineshop, in welchem Kunden unter anderem Smartphones, Tablets und Konsolen anmieten können. Dies wurde mit den Worten "smart gespart bei..." und "Sie suchen aktuelle und güns­tige Smartphones, Tablets, Konsolen oder andere Elektronikartikel, die Sie online bestellen kön­nen?" beworben. Nach Auffassung des LG Berlin vermitteln diese Aussagen dem Verbraucher, dass er die Ware erwerben und nicht mieten würde. Da bis zum Abschluss des Bestellvorgangs kein weiterer Hinweis auf einen Mietvertrag erfolge, wurden diese Angaben für wettbewerbswidrig erklärt.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

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Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

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Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

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Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

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Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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20. März 2018 Top-Urteil

„Dash Button“ von Amazon verstößt gegen Informationspflichten

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Urteil des LG München I vom 01.03.2018, Az.: 12 O 730/17

Erhält ein Verbraucher - wie bei Bestellungen mittels des Amazon-„Dash Buttons“ - erst nach dem Bestellvorgang Pflichtinformationen wie den Preis oder nähere Merkmale der Ware mitgeteilt, so stellt dies einen Verstoß gegen wesentliche Informationspflichten dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Amazon sich in seinen AGB vorbehält, unter anderem den Preis des Wochen zuvor festgelegten Produkts zu ändern oder aber bei Nichtverfügbarkeit ein Ersatzprodukt zu liefern.

Darüber hinaus ist auch eine Beschriftung des „Dash Buttons“ nicht ausreichend, wenn diese nicht mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich konkreten Bezeichnung gekennzeichnet ist, denn die „Zahlungspflicht“ muss bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr eindeutig ersichtlich sein.

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06. März 2018

Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht

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Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15

Diverse Klauseln der Facebook Ireland Ltd. betreffend u.a. die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (auch Kontovoreinstellungen) sind unzulässig, da sie weder auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können, noch eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für eine Einwilligung erforderlich wäre eine „informierte Entscheidung“ des jeweiligen Nutzers, die ihrerseits voraussetzt, dass der Nutzer zuvor umfassend über den Zusammenhang und Zweck der Datenverarbeitung und auch die Tragweite seiner Erklärung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Vorgaben hat die Facebook Ireland Ltd. auf verschiedene Weise nicht erfüllt, womit die Klauseln als unzulässig einzustufen sind.

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