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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Flugreisen“

15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

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Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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28. Juli 2021

Erhöhtes Entgelt bei Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel?

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Urteil des OLG Hamburg vom 12.11.2020, Az.: 15 U 79/19

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass "VISA Entropay" und "Viabuy Prepaid MasterCard“ keine gängigen Zahlungsmittel sind. § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht allerdings explizit vor, dass Unternehmer dem Verbraucher wenigstens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen muss, bei dem kein zusätzliches Entgelt für die Zahlung entsteht. Sofern "VISA Entropay" und "Viabuy Prepaid MasterCard“ die einzigen Zahlungsarten sind, bei denen keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher entstehen, liegt ein Verstoß gegen § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB vor.

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04. Januar 2017

Preisangaben bei Flugreisen müssen alle anfallenden Gebühren beinhalten

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Urteil des LG Hamburg vom 18.11.2016, Az.: 315 O 28/16

Bei der Angabe des Flugpreises eines Online-Reisebüros ist der zu zahlende Endpreis stets vollständig auszuweisen und sämtliche Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, anzugeben. Dies gilt auch für anfallende Preise bei Zahlung mit einem gängigen Zahlungsmittel. Werden nicht alle Gebühren angegeben oder wird der beworbene Preis nur bei Zahlung mit einer nicht gängigen Zahlungsart gewährt, liegt eine Irreführung über die tatsächlich anfallenden Kosten vor.

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31. Oktober 2014

Angabe von Endpreisen bei Flugreisen

Urteil des KG Berlin vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12

Preise für Flugreisen müssen neben dem Beförderungsentgelt selbst stets auch alle weiteren Steuern, Gebühren und Zuschläge beinhalten, die unvermeidbar anfallen und bereits bei der Buchung vorhersehbar sind. Alle einzelnen Preisbestandteile, die in der Summe den Endpreis ergeben, müssen dem Reisenden gesondert aufgeschlüsselt werden. Ein in den AGB geregeltes pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € für stornierte Buchungen neben der (zumindest anteiligen) Einbehaltung des Flugpreises stellt eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.

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