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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
31. Juli 2009
Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07
1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
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27. März 2009
Urteil des LAG Hamm vom 25.11.2008, Az.: 14 SaGa 41/08
Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen (...)
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19. März 2009
Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08
Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. (...)
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19. März 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfalle“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen (...)
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09. Februar 2009
Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08
Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
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03. Dezember 2008
Urteil des OLG Celle vom 30.10.2008, Az.: 11 U 78/08
Die Verwendung der Klausel „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ haftet der Verwender, verstößt gegen das Transparenzgebot von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verwendung des Begriffspaares „und/oder“ verstößt jedoch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.
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08. Oktober 2008
Urteil des OLG Köln vom 30.03.2007, Az.: 6 U 249/06
Die gesetzlichen Vorschriften über AGB gelten nicht als Marktverhaltensregeln. Zwar bezwecken sie den Schtz von Verbrauchern als Marktteilnehmer, jedoch ist der wettbewerbsrechtliche Schutz des Verbrauchers nicht mit dem allgemeinen zivilrechtlichen Verbraucherschutz gleichzusetzen.
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07. Oktober 2008
Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 O 138/07
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht als geeignet anzusehen, den Wettbewerber mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen, da diese Information für den Verbraucher von ungleich geriner Bedeutung ist. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Belehrung reicht aus.
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25. September 2008
Pressemitteilung des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Hamburger Sportverein (HSV) einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler ablehnen darf. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die gewerblichen Händler oder ihre Mitarbeiter handelt es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Kartenhändler wettbewerbsrechtlich verpflichtet sind.
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24. September 2008
Urteil des OLG Hamm vom 22.03.2007, Az.: 4 U 170/06
Eine anfallende Vertragsstrafe wegen wiederholt falscher AGB-Klauseln ist nicht pro Angebot in dem die Klausel verwendet wird zu verstehen, sondern in dem allgemeinen Verstoß, dass die AGB angewandt wurden. Auch wenn in der Unterlassungserklärung vereinbart wurde, dass mehrere Verstöße gerade nicht zu einer einzelnen Vertragsstrafe zusammengefasst werden sollen, muss das Zusammenfassungsverbot zwanglos dahin verstanden werden, dass damit lediglich die Figur des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen werden sollte, die Unterlassungserklärung jedoch einfach nur "ungeschickt ausgedrückt" wurde.
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