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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

15. Juli 2008

Rechtswidrige AGB-Klauseln

Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05 Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008

AGB`s müssen Wertersatzklausel beinhalten

Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07 Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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16. Juni 2008

Kein Wettbewerbsverstoß bei Abweichung von eBay-AGB

Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08 Im Fall einer Abweichung eines eBay-Anbieters mit seinen ABG von den eBay-AGB liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und somit ist ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben. Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher enteht nicht allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
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08. Februar 2008

Unwirksame AGB-Klauseln erneut für wettbewerbswidrig erklärt

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.02.2008, Az.: 3/12 O 157/07 Sowohl in Rechtsprechung als auch juristischer Fachliteratur besteht Streit darüber, inwieweit die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln auch wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Das OLG Frankfurt/Main hat bereits in der Vergangenheit dies bejaht (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.05.2007, Az. 6 W 61/07), ebenso das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 5 W 73/07). ...
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14. Dezember 2007

„Verstecken“ des Widerrufsrechts hinter AGB-Link ist unlauter

Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07 Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
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28. November 2007

Angebote unter Zugrundelegung eines Mindestpreises bei eBay wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07 Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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02. November 2007

Offensichtlich unberechtigte Abmahnungen können einen (seinerseits abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07 Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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30. Oktober 2007

Klausel „Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform“ ist unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07 Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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12. September 2007

Die Formulierung „Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung“ in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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06. September 2007

Verkäufer muss Kosten der Hinsendung bei vollständigem Widerruf zurückerstatten

Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, Az.: 15 U 226/06 Ein Verkäufer kann von einem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) nicht verlangen und muss diese auch im Falle der bereits erfolgten Zahlung zurückerstatten, sofern der Verbraucher sämtliche in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren an den Verkäufer zurücksendet.
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