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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

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Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

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Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

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Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

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14. September 2022

Eine Zeichenkombination ist lediglich Gestaltungsmittel

Beschluss des KG Berlin 5. Zivilsenat vom 12.05.2022, Az.: 5 U 139/19

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der Vertrieb von Kapuzenpullovern mit dem Aufdruck „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ auf der Internetplattform eBay gegen das Recht an einer von der Beklagten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke verstößt. Ein entsprechendes Angebot zu solchen Kapuzenpullovern wurde zuvor von eBay mit der Begründung, Markenrechte verletzt zu haben, gelöscht. Der Vertreiber des Angebots klagte gegen die Entscheidung eBays. Das Landgericht Berlin gab der Klage des Vertreibers mit der Begründung statt, dass es an einer markenmäßigen Nutzung des Aufdrucks „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ fehle. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wies der Senat zurück, da bei einem auf einem Kleidungsstück abgedruckten Zeichen oder einer Zeichenkombination, die dem angesprochenen Verkehr als „Botschaft nach außen“ entgegentritt, der angesprochene Verkehr in den Zeichen lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erkenne.

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04. August 2022

Irreführende Werbung durch golden umrahmtes Zusatzsiegel über Testsiegel der Stiftung Warentest

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2022, Az.: 6 U 12/22

Im Streit zweier Matratzenhersteller hat das Gericht entschieden, dass mit einem Testsieg geworben werden darf, wenn mittels eines Mouse-Over erklärt wird, dass sich der Testsieg nicht auf alle, sondern nur auf die ausgezeichnete Matratze bezieht. Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung sei dies zulässig. Hingegen qualifizierte das Gericht ein über dem Testsiegel der Stiftung Warentest golden umrahmtes Zusatzsiegel "AUSGEZEICHNET" als irreführend. Der Verkehr würde dieses fälschlicherweise der Stiftung Warentest zuordnen.

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14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

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Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

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Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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14. September 2021

Vertragsdokumentengenerator zulässig: kein Verstoß gegen RDG

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Pressemitteilung Nr. 171/2021 des BGH zum Urteil vom 09.09.2021, Az.: I ZR 113/20

Der BGH hat entschieden, dass der digitale Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Verlags keine Rechtsdienstleistung darstellt und mithin zulässig ist. Die Tätigkeit des Verlags bestehe in der Bereitstellung der Software, die anhand standardisierter Vertragsklauseln und typischen Sachverhalten Rechtsdokumente erstellt. Hierbei werde sie jedoch nicht in einem konkreten Fall eines Anwenders tätig. Darüber hinaus könne der Nutzer erkennen, dass die Software nicht zur rechtlichen Prüfung seines Falls diene.

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18. August 2021

Gutachtenwerbung: Angabe der Fachinformation als Fundzustelle unzureichend

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.07.2021, Az.: 6 W 43/21

Wird mit einer klinischen Studie für ein Heilmittel - wie im vorliegenden Fall für einen Impfstoff - geworben, so muss die unmittelbare Fundstelle der Studie angegeben werden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt reiche die Angabe der Fachinformation als Fundstelle nicht aus. Vielmehr müsse die unmittelbare Überprüfung der Studienergebnisse durch die Fundstelle ermöglicht werden. Dies könne durch die Angabe der Fachinformation, die lediglich zu einer Zusammenfassung der Studie führt, nicht garantiert werden.

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02. Juli 2021

Geschäftsbezeichnung „grundbuchauszug24.de“ irreführend?

Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 7498/20

Die Geschäftsbezeichnung "grundbuchauszug24.de" für eine Webseite, unter der Dokumente im Zusammenhang mit Grundstücken online bestellt werden können, ist nicht irreführend. Anhand der Bezeichnung "Grundbuchauszug" und nicht etwa "Grundbuchamt" und des Zusatzes "24", der ebenfalls bei ähnlichen Webseiten verwendet wird, könne der angesprochene Verkehrskreis erkennen, dass hinter der Bezeichnung keine staatliche Stelle, sondern ein Privatunternehmen steht.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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