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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gesetz des unlauteren Wettbewerbs“

10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

© Nikolai Sorokin - stock.adobe.com
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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28. März 2019

Bewerbung kostenfreier Rechtsanwaltsdienstleistungen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar

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Urteil des OLG Köln vom 29.06.2018, Az.: 6 U 179/17

Das Versenden eines Schreibens, in dem Rechtsanwaltsdienstleistungen als kostenfrei beworben werden und dem gleichzeitig ein Vollmachtformular für ein bestimmtes Mandat beiliegt, um es so dem potentiellen Mandanten zur Verfügung zu stellen, ist eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG. Die Unlauterkeit folgt einerseits aus der Unzulässigkeit der Anwaltswerbung auf ein konkretes Mandat aus § 3a UWG i.V.m. § 43b BRAO und § 6 BORA. Die Werbung bezieht sich, vor allem in Anbetracht des beigefügten Vollmachtsformulars, auf die Erteilung eines konkreten Mandates und nicht auf die Erteilung vieler, noch unbestimmter Mandate. Andererseits folgt die Unlauterkeit aus der unzulässigen und irreführenden Zusage der Kostenfreiheit, die ferner auch einen Verstoß gegen die Mindestpreisvorschrift des § 49b BRAO darstellt.

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