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Urteil_Bundesgerichtshof
01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

© Mnsanthoshkumar
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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01. September 2015

Bei einer Werbeanzeige mit Finanzierungsangebot muss die Identität der Bank angegeben werden

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 100/14

Wirbt ein Möbelhaus mit einem Finanzierungsangebot, so ist diese Werbung irreführend, wenn entsprechende Angaben zur Identität und Anschrift der finanzierenden Bank fehlen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine zinslose Finanzierung handelt oder nicht. Dem Verbraucher darf eine solch wesentliche Information nicht vorenthalten werden, weil er dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden könnte, die er nicht treffen würde, wenn ihm die Informationen bekannt wären.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

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Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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31. August 2015

Klebefähnchen an Kopfhörern stellen keine dauerhafte Kennzeichnung dar

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Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13

a) Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.

b) Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.

c) Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.

d) Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. Trainingsvertrag).

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28. August 2015

Ausstellen von Elektrobacköfen ohne Energieeffizienz-Etikettierung wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 26.07.2012, Az.: I-4 U 16/12

Werden Elektrogeräte als Einzelgeräte oder in Verbindung mit einer Musterküche ausgestellt, so müssen diese mit Etiketten über die Energieeffizenzklasse und über den Verbrauch an Energie im Sinne der EnVKV versehen sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 a EnVKG vor.

Dem steht weder entgegen, dass die in den Musterküchen verbauten Elektrogeräten als Ausstellungstücke nicht zum Verkauf stehen, noch dass die Geräte bereits für Kochevents mit Profi-Köchen in Betrieb genommen wurden. Auch unverkäufliche oder benutzte Musterküchen dienen immer noch dem Werbezweck und fallen daher nach § 2 Nr. 1 EnVKG unter das Tatbestandsmerkmal des „Ausstellens“. Diese unterliegen daher der Etikettierungspflicht, da der Verbraucher vor einer möglichen Kaufentscheidung durch genaue und sachdienliche Unterrichtung über den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelavanten Produkten informiert werden soll.

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28. August 2015

Kennzeichnung von Werbe-Links im Internet

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Urteil des KG Berlin vom 30.06.2006, Az.: 5 U 127/05

Ein Mitbewerber iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist bereits derjenige, der als potentieller Mitbewerber auf dem Markt in Betracht kommt. Dieser muss seinen Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen haben. Es reicht ein unmittelbar bevorstehender Markteintritt aus. Ein Link, der aus redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkannbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.

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27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

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Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

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24. August 2015

Redaktioneller Beitrag mit Gewinnauslobung ohne Kennzeichnung kann getarnte Werbung darstellen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 28.06.2010, Az.: 5 W 80/10

Ein redaktioneller Beitrag mit Preisausschreiben in einer Zeitschrift, der von einem Unternehmen bezahlt worden ist, ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Dies ist lediglich dann nicht nötig, wenn bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung für den Leser allgemein zu erkennen ist, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Ansonsten ist beim Fehlen einer solchen Kennzeichnung von einer unlauteren Handlung auszugegehen, da der Werbecharakter der geschäftlichen Handlungen verschleiert wird.

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21. August 2015

Wettbewerbswidrige Werbeaussage für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015; Az.: I-20 U 160/14

Die Werbung eines Physiotherapeuten für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms im Kindes- und Jugendalter ist zu untersagen. Grund dafür ist, dass die Bewerbung fachliche auf die Gesundheit bezogene Aussagen enthält, die jedoch mangels wissenschaftlicher Feststellung irreführend sind.

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20. August 2015

Kosmetik-Produkt der Hautpflege als Präsentationsarzneimittel?

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Urteil des OLG Hamburg vom 16.07.2015, Az.: 3 U 215/14

Ein Kosmetik-Produkt, welches der Hautpflege dient, ist nicht schon allein deshalb ein Präsentationsarzneimittel, weil es zusammen mit einer Hautkrankheit eingesetzt werden soll. Vielmehr entscheidend ist, ob der angesprochene Verkehrskreis die Zweckbestimmung des Produkts anhand von objektiven Merkmalen als Pflegeprodukt oder zur Behandlung einer bestimmten Krankheit einordnet.

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