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Urteil_Bundesgerichtshof
15. Dezember 2021

Irreführung bei Werbung für Matratzen mit Testsieg

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.11.2021, Az.: 6 W 92/21

Bei Werbung für ein Produkt mit Testergebnissen, die nicht das beworbene Produkt, sondern ein anderes betreffen, ist es nicht irreführend, wenn darüber in unmittelbarer Nähe der Aussage aufgeklärt wird. Hinzu kommt, dass bei der Anschaffung einer neuen Matratze davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Verbraucher bei einer solchen langlebigeren und teureren Anschaffung aufmerksamer ist.

Jedoch ist es irreführend, damit zu werben, dass die Matratze Testsieger aus 500 getesteten Matratzen ist, wenn diese 500 Matratzen nicht in einem Test, sondern in mehreren Tests, über mehrere Jahre hinweg getestet wurden.

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10. Dezember 2021

Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.11.2021, Az.: 6 U 81/21

Das OLG Frankfurt am Main hat klargestellt, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Bio-Bauern und einem Online-Shop-Betreiber auch dann vorliegt, wenn zwar unterschiedliche Vertriebswege bestehen, aber ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. In dem zugrundeliegenden Fall haben beide Parteien Müslimischungen und Zutaten angeboten. Diese Produkte sind austauschbar.

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07. Dezember 2021

Webseitenbetreiber haftet für falsch vorgenommene Einstellungen der Cookies durch beauftragten Dienstleister

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.10.2021, Az.: 3-06 O 24/21

Es ist wettbewerbswidrig, wenn nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung des Besucher ist der Webseite gespeichert werden. Unter anderem wird der Besucher der Webseite über wesentliche Merkmale der Nutzung der Website getäuscht, da diese aufgrund ihres Klicks auf das Kästchen „Notwendig“ und „Einstellungen speichern“ angenommen haben, dass keine optionalen Cookies aktiviert sind und diese nicht gespeichert werden. In dieser Annahme wurden die Nutzer jedoch getäuscht. Es entlastet den Betreiber der Webseite nicht, wenn beauftragte Dritte diesen Fehler begangen haben.

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22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

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19. November 2021 Top-Urteil

Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig

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Beschluss des OLG Rostock vom 11.11.2021, Az.: 17 Verg 4/21

Eine Firma, die eine App zur Kontaktnachverfolgung programmierte, ging gegen die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Gericht entschied, dass die Vergabe rechtswidrig war. Auch in den Fällen einer Notvergabe muss ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleistet werden. Dafür hätten so viele Angebote wie möglich eingeholt werden müssen. Dass dies aus Zeitgründen nicht möglich war, konnte nicht festgestellt werden. Auch das Argument des Antragsgegners, er habe keine weiteren Anbieter finden können, die in Frage gekommen wären, konnte entkräftet werden. Die Antragsgegnerin hatte nämlich davor bereits per E-Mail auf ihre App aufmerksam gemacht.

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03. November 2021

Landkreis Osnabrück: Werbung für LUCA-App nur unter Berücksichtigung anderer Mitbewerber

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Pressemitteilung des VG Osnabrück zum Beschluss vom 15.06.2021, Az.: 1 B 24/21

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Landkreis Osnabrück auf seiner Webseite nicht allein für die LUCA-App werben darf. Es ist zwingend erforderlich, dass neutral über digitale Alternativen informiert wird. Amtliche Informationen der Öffentlichkeit können insbesondere dann einen Grundrechtseingriff darstellen, wenn durch die Werbung gezielt eine Schlechterstellung der Markt- und Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen erfolgt.

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27. Oktober 2021

Bei der Lieferung und Montage von Kurventreppenlifts besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht

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Pressemitteilung des BGH Nr. 191/2021 zum Urteil vom 20.10.2021, Az.: I ZR 96/20

Ein Vertreiber von Kurventreppenliften gewährte seinen Kunden kein Widerrufsrecht, außer für ein bestimmtes Modell, da diese individuell an die Gegebenheiten angepasst werden müssten und daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Der BGH stellte jedoch fest, dass es sich im Fall der Kurventreppenlifte um einen Werkvertrag handelt. Bei den Kurventreppenliften spielt für den Besteller der Einbau im Vergleich zur Lieferung und Herstellung der einzelnen Teile eine übergeordnete Rolle, weshalb es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Diese fallen in der Regel nicht unter „Verträge zur Lieferung von Waren“. Im Streitfall besteht also ein gesetzliches Widerrufsrecht.

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26. Oktober 2021

Verstoß gegen Unterlassungsgebot auch wenn Auslassungszeichen zur Verfremdung des Wortes genutzt werden

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Beschluss des OLG Franfurt am Main vom 23.09.2021, Az.: 6 W 76/21

Einer Influencerin wurde es gerichtlich untersagt einen Highlight-Ordner ihres Instagramm-Accounts, in dem eine Zusammenstellung von Aussagen über eine Firma und deren Produkte zu finden sind, mit „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Daraufhin benannte sie den Highlight-Ordner in „Mehr B******t“ um. Dies ist laut Gericht ein kerngleicher Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, das der Influencerin zuvor bereits auferlegt wurde. Der angesprochene Verkehrskreis kann trotz der Verfremdung erkennen, was die Überschrift bedeuten soll.

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26. Oktober 2021

Werbung für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure ist wettbewerbswidrig

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.08.2021, Az.: 3-06 O 16/21

Eine Gruppe von Behandlungszentren für ästhetische Medizin warb mit Vorher-Nachher-Bildern für einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff, bei welchem Hyaluronsäure unter die Haut gespritzt wird. Diese Werbung ist wettbewerbswidrig, denn sie stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG dar. Ein operativ plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung nicht durch einen instrumentellen Eingriff, sondern durch eine Unterspritzung der Haut vorgenommen werde, da hierdurch gerade keine kosmetische Behandlung an der Hautoberfläche stattfindet.

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15. Oktober 2021

Unerwünschte Werbemails führen zu Schmerzensgeld

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Endurteil des AG Pfaffenhofen vom 09.09.2021, Az.: 2 C 133/21

Das AG Pfaffenhofen verurteilt zu Schmerzensgeld in Höhe von 300€ wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Der Beklagte verschickte eine Werbe-E-Mail für FFP Masken an die anwaltlich genutzte E-Mail Adresse des Klägers ohne vorherige Einwilligung. Darüber hinaus gab er zu spät Auskunft über die Herkunft der genutzten Quelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aufgrund der Häufigkeit und der Auswirkungen der Verstöße und dem Hintergrund einer effektiven Abschreckung.

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