Zur Werbung von Produkten mit durchgestrichenen Preisen
Das Bewerben von Produkten mit durchgestrichenen Preisen ist irreführend und wettbewerbswidrig, wenn es sich bei dem Preis nicht um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder um einen Preis handelt, der tatsächlich in dieser Höhe in Deutschland gefordert wurde.