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Urteil_Bundesgerichtshof
23. November 2015

Benutzung einer Marke als Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.09.2015, Az.: I-20 U 176/14

Die Benutzung einer Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn das Zeichen vom Verkehr zumindest auch als Herkunftshinweis verstanden wird. Es reicht daher nicht aus, wenn das eingetragene Zeichen lediglich als Bezeichnung des Geschäftsbetriebs dient. Zudem muss die Benutzung ernsthaft geschehen, also nach Art, Umfang und Dauer dem Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten entsprechen. Bei der Beurteilung, ob eine Marke ernsthaft benutzt worden ist, trifft den Markeninhaber dabei eine sekundäre Darlegungslast.

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23. November 2015

Abmahnwelle kann rechtsmissbräuchlich sein

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Urteil des OLG Hamm vom 15.09.2015, Az.: 4 U 105/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, wenn also die Geltendmachung vorrangig sachfremden Zielen (hier: Gebührenerzielungsinteressen) dient. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kostenrisiko, das mit der Abmahntätigkeit verbunden ist, in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur wirtschaftlichen Betätigung der Abmahnenden steht.

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20. November 2015

Erstattungsfähigkeit der Abmahnung über Parallelimporte von Arzneimitteln

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.09.2015, Az.: 6 U 127/14

Die Kosten einer Abmahnung wegen einer Vorabinformation des Parallimporteurs über einen Parallelimport eines Arzneimittels sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Auch nicht nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn der Vertrieb des Importarzneimittels eine Markenverletzung dargestellt hätte.

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20. November 2015 Top-Urteil

Pippi Langstrumpf-Kostüm stellt keine rechtswidrige Nachahmung dar

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Pressemitteilung Nr. 145/2015 zum Urteil des BGH vom 19.11.2015, Az.: I ZR 149/14

Der Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Romanfigur Pippi Langstrumpf stehen keine Ansprüche gegen den Vertrieb eines der Figur ähnelnden Karnevalskostüms zu. Die grobe Orientierung an rein äußerlichen Merkmalen wie einer roten Perücke mit abstehenden Zöpfen, sowie einem T-Shirt und Strümpfen mit einem rotem und einem grünem Ringelmuster, genügt nicht den Erfordernissen einer rechtswidrigen Nachahmung. Ein Schutz über die wettbewerbsrechtliche Generalklausel gemäß § 3 I UWG scheidet mangels zu schließender Schutzlücke ebenfalls aus.

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19. November 2015 Top-Urteil

Keine Mitwirkungsverpflichtung bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

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Urteil des BGH vom 26.10.2015, Az.: AnwSt (R) 4/15

Ein Rechtsanwalt kann nach § 195 ZPO nicht zur Annahme eines anwaltlichen Schreibens der Gegenseite, sowie zur Unterzeichnung der entsprechenden Empfangsbekenntnis verpflichtet werden. Zwar besteht in § 14 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) eine berufsrechtliche Verpflichtung zur Annahme der zuzustellenen Schriftstücke, diese kann jedoch nur soweit reichen wie die zur Festlegung der BORA zuständige Satzungsversammlung ermächtigt wurde. Diese kann nach § 59 b II Nr. 6 b BRAO besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden regeln, eine Verpflichtung gegenüber anderen Rechtsanwälten kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

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19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

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19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

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18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

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Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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