Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern
Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt der Gemeinde ist erlaubt, solange die Gemeinde damit ihre öffentlichen Aufgaben erfüllt oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitarbeit betreibt. Eine darüber hinausgehende pressemäßige Berichterstattung über Aktivitäten und Ereignisse mit und ohne Gemeindebezug ist nicht mehr vom Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse gemäß Art. 5 GG gedeckt.