Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Veggie-Käse“ ist unzulässig

Laut Art. 78 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1308/2013 dürfen bestimmte Begriffe und Bezeichnungen nur dann für die Vermarktung eines Erzeugnisses benutzt werden, wenn dieses den entsprechenden Anforderungen der Verordnung genügt. Demgemäß darf das Wort „Käse“ ausschließlich für Milcherzeugnisse genutzt werden. Insofern ist die Kennzeichnung eines Lebensmittels, bei dem die Milchbestandteile durch einen anderen Stoff ersetzt wurden, als „Käse“ unzulässig. An dieser Beurteilung ändern auch beschreibende Zusätze wie „Veggie“ oder „Pflanzen-Käse“ nichts.