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Urteil_Bundesgerichtshof
22. August 2017

Bei Onlinewerbung muss Kraftstoffverbrauch sofort erkennbar sein

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Urteil des OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 6 U 155/16

Wirbt ein Autohändler im Internet für Fahrzeuge, müssen Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen für den Leser sofort erkennbar sein. Hierfür genügt es nicht, dass mit einem Sternchen auf weitere Angaben verwiesen wird, die der Nutzer separat anklicken und eigenständig aufrufen muss. Dies gilt insbesondere im Lichte der Richtlinie 1999/94/EG, wonach Informationen über den Kraftstoffverbrauch Verbraucher und Automobilhersteller zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge beeinflussen sollen.

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21. August 2017 Kommentar

Verpächter einer Domain haftet unter Umständen auch für Wettbewerbsverstöße des Pächters

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Kommentar zum Urteil des LG Aachen vom 27.01.2017, Az.: 42 O 127/16

Als Betreiber einer Suchmaschine oder auch einer Webseite hat man es nicht immer leicht. Denn bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen sind die entsprechenden Inhalte grundsätzlich auf etwaige Verstöße hin zu überprüfen. Doch wie ist es als Verpächter einer Domain, wenn darüber ein Rechtsverstoß festgestellt wird? Das Landgericht Aachen hatte über diese Frage zu entscheiden und weicht hiermit von der Rechtsprechung des BGH ab.

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18. August 2017

Neue Artikeldetailseite, neues Glück?

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Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

a) Sofern im Rahmen des Vertriebs von Fahrrädern auf einer Internetplattform bereits eine Artikeldetailseite vorhanden ist, auf der sämtliche Anbieter und Preise miteinander verglichen werden können, stellt es eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn dasselbe Produkt mit einer neuen Artikeldetailseite gekennzeichnet wird, auf der nicht ersichtlich ist, dass dieses Produkt auch andere Anbieter vertreiben.

b) Ein Produkt darf nicht unter der Angabe "geprüft nach EN-Standard" geführt werden, wenn tatsächlich eine neutrale Prüfung nie stattgefunden hat. Ein Verbraucher bevorzugt insofern qualitätsgeprüfte Produkte.

c) Die Produktangabe "0-0" täuscht über die betriebliche Herkunft der Ware, sofern bereits eine Herkunftsangabe "00" besteht.

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17. August 2017

Begibt sich eine Partei freiwillig in die Rolle des Unterlegenen, trägt sie nicht automatisch die Kosten des Verfahrens

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2017 (Az.: I-20 U 149/13)

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Partei, die sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind. Ob ein solches Verhalten konkludent zeigt, dass diese Partei die gegen sich gerichtete Klage als begründet erachtet, ist für den Einzelfall zu entscheiden. Ist klar, dass die Rechtsverteidigung der Partei erfolgreich gewesen wäre und gibt diese Partei in dem Bewusstsein, dennoch eine Unterwerfungserklärung ab, kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die Klage als begründet erachtet wird.

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17. August 2017

Widerspruch gegen wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung

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Urteil des KG Berlin vom 31.01.2017, Az.: 5 U 63/16

Gibt ein Verbraucher einem Händler seine E-Mail-Adresse zum Zwecke der E-Mail-Werbung frei, so darf der Händler diesem solange Werbe-E-Mails schreiben, bis er der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse widersprochen hat. Sind dem Händler mehrere E-Mail-Adressen des Verbrauchers, die jeweils einem anderen Anbietern von E-Mail-Anbietern zuzuordnen sind, bekannt, so muss sich der Widerspruch konkret auf die jeweiligen E-Mail-Adressen beziehen.

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17. August 2017

Falsche Impressumangaben oder fehlende Erlaubnis eines Versicherungsvermittlers begründen Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Fulda vom 27.03.2017, Az.: 6 O 34/16

Die Aufnahme der Tätigkeit des Versicherungsvermittlers, ohne die gebotene Erlaubnis durch die zuständigen Industrie- und Handelskammer, ist wettbewerbswidrig (§ 34 d GewO i.V.m. § 3a UWG). Ebenso ist es wettbewerbswidrig, wenn der Versicherungsvermittler in seinem Impressum falsche Angaben über seine Anschrift oder die zuständige Aufsichtsbehörde macht (§ 5 TMG i.V.m. § 3a UWG).

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14. August 2017

Markenschutz beim Vertrieb von Paprikapaste „Acuka“

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.06.2017, Az.: I-20 U 2/13

Beim Vertrieb von Paprikapaste unter dem Namen "Acuka" liegt keine markenmäßige Verwendung dieses Begriffes vor, da er von einem Großteil der Kunden als Gattungsbegriff verstanden wird. Die Paste wurde über türkische und deutsche Supermärkte vertrieben, sodass es bezüglich der Wortbedeutung von "Acuka" zu einer gespaltenen Verkehrsauffassung kommt. Kunden ohne türkische Sprachkenntnisse verstehen den Begriff als Herkunftshinweis, Kunden mit türkischen Sprachkenntnissen als Gattungsbegriff. In solchen Fällen ist Art. 12 lit. b) GMV anzuwenden, wenn der Begriff von einem erheblichen Teil des Verkehrs als Gattungsbegriff verstanden wird. Die Benutzung des Begriffes "Acuka" darf daher nicht verboten werden.

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14. August 2017

Zum Produktrückruf ausgelieferter und mit wettbewerbswidriger Werbung versehener Ware

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Urteil des BGH vom 04.05.2017, Az.: I ZR 208/15

a) Der Vorbehaltskäufer bei einem Eigentumsvorbehalt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vorbehaltsverkäufers bei der Einhaltung einer auf einem Vertragsstrafeversprechen beruhenden Unterlassungspflicht.

b) Die Verpflichtung des Unterlassungsschuldners, bereits ausgelieferte und mit wettbewerbswidriger Werbung versehene Produkte zurückzurufen, setzt nicht voraus, dass ihm gegen seine Abnehmer rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung der Weiterveräußerung oder auf Rückgabe dieser Produkte zustehen. Er ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist.

c) Entschließt sich der zum Rückruf bereits ausgelieferter Ware verpflichtete Unterlassungsschuldner aufgrund einer einheitlichen, rechtlich allerdings unzutreffenden Überlegung, von einem Rückruf abzusehen, liegt bei einer wertenden Betrachtungsweise nur ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung vor.

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14. August 2017

Zur Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Werk durch die Präsentation auf einer Messe

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Urteil des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 92/16

Allein aus der Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland folgt nicht ohne weiteres, dass der Aussteller das Produkt damit gezielt bewirbt, um die Messebesucher zu dessen (späteren) Erwerb im Inland anzuregen. Von einer solchen gezielten Werbung ist nicht auszugehen, wenn der Aussteller die Messebesucher deutlich darauf hinweist, dass sie das ausgestellte Produkt nicht erwerben oder bestellen können, weil er sich Änderungen des Produkts vorbehält. Auch wenn das ausgestellte Produkt in den Schutzbereich eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingreift, verletzt der Aussteller in einem solchen Fall durch die Präsentation des Produkts nicht das Verbreitungsrecht des Urhebers dieses Werkes und begründet dadurch auch keine entsprechende Erstbegehungsgefahr (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 – I ZR 133/13, GRUR 2015, 603 Rn. 21 bis 24 = WRP 2015, 717 – Keksstangen).

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10. August 2017

Rechtsanwalt kann Verbot unzulässiger Schockwerbung nicht umgehen

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Urteil des BGH vom 03.07.2017, Az.: AnwZ (Brfg) 45/15

1. Zur Abgrenzung einer einfachen Belehrung beziehungsweise eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis beziehungsweise einer missbilligende Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 12. Juli 2012, AnwZ (Brfg) 37/11, BGHZ 194, 79 Rn. 12; vom 27. Oktober 2014, AnwZ (Brfg) 67/13, NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; vom 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 22/15, juris Rn. 10 und vom 7. November 2016, AnwZ (Brfg) 47/15, NJW 2017, 407 Rn. 10, 12).

2. Hat die Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein von einem Rechtsanwalt beabsichtigtes Verhalten eine einfache Belehrung beziehungsweise einen präventiven Hinweis erteilt und damit keinen Verwaltungsakt erlassen, ist eine auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichtete (vorbeugende) Feststellungsklage des Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht und die Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz für ihn mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016, AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7 mwN und Senatsurteil vom 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

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