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Urteil_Bundesgerichtshof
14. November 2017

Zur Verwendung des Markenschutzzeichens („R im Kreis“)

© Sílvia Antunes
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17

Wer als Unternehmer das Markenschutzzeichen „®“ (R im Kreis) verwendet, erweckt im Verkehr den Eindruck, dass er Inhaber der entsprechenden Marke sei. Benützt der Markenrechtsinhaber eine geringfügig abweichende Bezeichnung der tatsächlich eingetragenen Marke, ist dies grundsätzlich nicht irreführend, es sei denn, der kennzeichnende Charakter der Marke wird dadurch verändert. So darf anstatt mit „Marke1 Digital Technology“ auch mit „Marke1®“ geworben werden.

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14. November 2017

„Hält bis zu 12 Monate“ wettbewerbswidrig

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Urteil des LG Hagen vom 26.10.2017, Az.: 21 O 90/17

Die Werbeaussage „Hält bis zu 12 Monate“ für einen Displayschutz ist wettbewerbswidrig, wenn auf der Verpackung „100% Bruch- und Kratzfest“ angegeben ist und dies jedenfalls für die Dauer von bis zu 12 Monaten hinsichtlich der Bruchfestigkeit unzutreffend ist, weil sich aus der Gebrauchsanleitung ergibt, dass der Displayschutz lediglich für Schutz vor Kratzern bestimmt ist.

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13. November 2017

Werbung mit ®-Symbol ohne Markeneintragung ist unzulässig

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Urteil des LG Köln vom 26.11.2016, Az.: 33 O 64/15

Bei Werbung mit dem ®-Symbol muss auch eine entsprechende Markeneintragung oder Lizenzinhaberschaft des Werbenden vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Irreführung potentieller Kunden. Dies gilt auch, wenn die Werbung ausschließlich in einem Produktkatalog für spezifische Fachkreise erscheint. Für den Unterlassungsanspruch ist es ebenfalls irrelevant, wenn ein solcher Werbedruck lediglich aufgrund eines redaktionellen Versehens entstanden ist.

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09. November 2017

Zur Aufzeichnungspflicht für gewerblich in Verkehr gebrachtes Nachbausaatgut

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Urteil des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 215/15

a) Die in § 27 Abs. 1 Nr. 2 SaatG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 SaatAufzV geregelte Aufzeichnungspflicht für gewerblich in Verkehr gebrachtes, abgefülltes oder für andere bearbeitetes Saatgut stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG dar.

b) Der Aufzeichnungspflicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 SaatG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 SaatAufzV unterliegt auch Nachbausaatgut im Sinne des § 10a Abs. 2 SortG.

c) Eine Person, die gewerbsmäßig Saatgut für andere bearbeitet, hat zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 SaatG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 SaatAufzV zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um vom das Saatgut einliefernden Landwirt die zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht erforderlichen Informationen zu erlangen.

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09. November 2017

Keine Haftung für automatisierte Framing-Einblendungen im Rahmen eines Affiliate-Programms

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Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2017, Az.: 310 O 117/17

Ein Nutzer nimmt nur dann eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des UrhG vor, wenn er in Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird. In Verlinkungsfällen (Hyperlink, Framing) muss sich diese Kenntnis auch auf den Umstand beziehen, dass diejenige Wiedergabe, auf die der Nutzer verlinkt, ihrerseits rechtswidrig war. Wird ein Hyperlink mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt, kann erwartet und somit davon ausgegangen werden, dass derjenige, der ihn setzt, überprüft, dass das Werk auf der Ausgangsseite nicht unbefugt veröffentlicht wurde. Sind dahingehende Nachforschungen allerdings schwer darstellbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, besteht i.d.R. keine Recherchepflicht.

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07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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06. November 2017

Werbung für Küchenblock muss über Elektrogeräte informieren

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Urteil des LG Dortmund vom 16.09.2016, Az.: 19 O 100/16

Wer in einem Prospekt eine Komplettküche bewirbt, die in der Abbildung mit verschiedenen elektronischen Küchengeräten versehen ist, muss Angaben zum Hersteller sowie zur Typenbezeichnung derselben machen. Es genügt insoweit nicht, wenn ein Gesamtpreis angegeben wird. Denn zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung ist es von herausragender Bedeutung, ob es sich um Markengeräte oder „No-Name“-Produkte handelt. Das Vorenthalten der Informationen ist daher geeignet, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die bei genügender Benennung der Geräte nicht getroffen worden wäre. Das Verhalten ist folglich unlauter.

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03. November 2017

Händler kann für falsche Angaben im Rahmen einer Preissuchmaschine haftbar gemacht werden

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Urteil des OLG Naumburg vom 16.06.2016, Az.: 9 U 98/15

Schaltet ein Händler im Rahmen einer Preissuchmaschine eine Werbeanzeige und sind hierfür die Angaben wichtiger Informationen wie die der Höhe der Versandkosten erforderlich, so hat der Werbetreibende dafür Sorge zu tragen, dass diese Angaben auch Wochen später noch denen auf der eigenen Webseite entsprechen. Erfolgt auf dem Preissuchmaschinenportal trotz vermeintlicher Übermittlung der geänderten Preispolitik keine Anpassung, so haftet dennoch derjenige, dem die Werbemaßnahme wirtschaftlich zu Gute kommt. Aufgrund der bestehenden Beweislastverteilung gilt dies auch sofern nicht mehr aufklärbar ist, ob der der Übermittlung zugrundeliegende Fehler beim Plattform-Betreiber oder aber beim Werbetreibenden selbst liegt.

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03. November 2017

Zur irreführenden Werbung von Briefkästen und der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

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Urteil des OLG Celle vom 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16

Wird für Briefkästen mit deren besonderen Umweltfreundlichkeit oder deren geprüften Qualität geworben, so liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Kontrolle intern und nicht durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgt, da dies vom Verbraucher erwartet wird.

Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wurde vom Gericht nach einer umfassenden Gesamtabwägung verneint. Ein Missbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG liegt dann vor, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden. Ein derartiges Verhalten wurde der Klägerin allerdings nicht nachgewiesen, allein die Aussprache von 203 Abmahnungen reiche hierfür insbesondere nicht aus. Der Verletze ist auch nicht darauf beschränkt, allein gegen den Hersteller vorzugehen.

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03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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