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06. November 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06
1. Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
2. eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
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26. Oktober 2006
Urteil des LG München I vom 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06
Zur wettbewerbsrechtlichen und standesrechtlichen Zulässigkeit einer AdWords-Werbung von Rechtsanwälten.
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19. Oktober 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.10.2006, Az.: 13 O 20/06
Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie u.a. Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Das OLG Frankfurt am Main erachtete die Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie" dabei als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die "Geld-zurück-Garantie" muss deshalb klare und deutliche Hinweise enthalten, wie die Verbraucher in den Genuss der Vergünstigungen kommen können. Dies war im vom Gericht zu entscheidenenen Sachverhalt nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß bejaht wurde.
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05. Oktober 2006
Urteil des BGH vom 05.10.2006, Az.: I ZR 229/03
Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.
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20. September 2006
Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05
Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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15. August 2006
Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06
Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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06. Juli 2006
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 234/05
Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.
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06. Juli 2006
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05
Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
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30. Juni 2006
Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05
Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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29. Juni 2006
Urteil des OLG Koblenz vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06
Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10000 Euro betragen.
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