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Urteil_Bundesgerichtshof
07. August 2007

Streitwertbestimmung für Handel im Internet

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.08.2007, Az.: 2 W 42/07 Für die Bestimmung der Höhe des Streitwertes im Internethandel muss sich das nötige Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien nicht am gleichen Ort abspielen. Bekannte Plattformen wie eBay sind quasi moderne Marktplätze, auf dem sich die Händler gegenüber stehen.
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03. August 2007

Ausführliches Urteil zur Widerrufsfrist und Musterwiderrufsbelehrung bei eBay

Urteil des OLG Köln vom 03.08.2007, Az.: 6 U 60/07 Ein ungewöhnlich umfangreiches Urteil zur großen Problematik der Widerrufsfrist sowie der Gültigkeit der Musterwiderrufsbelehrung auf der Handelsplattform eBay hat das OLG Köln am 03.08.2007 gefällt. Das OLG Köln ist der Ansicht, dass die amtliche Musterwiderrufsbelehrung sowohl zur Information auf der eBay-Seite verwendet werden kann als auch zur Belehrung in Textform herangezogen werden darf. Das Urteil kommt jedoch ebenfalls zu dem Schluss, dass eine eBay-Angebotsseite dem Textformerfordernis nicht genügt. 
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03. August 2007

Werbung mit einer nicht geregelten Energieeffizienzklasse unlauter

Urteil des LG Dresden vom 03.08.2007, Az.: 41 O 1313/07

Bewirbt ein Händler eine Waschmaschine mit einer nicht gesetzlich geregelten Energieeffizienzklasse (hier vorliegend: "Energie-Effizienzklasse A Plus"), so handelt dieser nicht nur unlauter im Sinne des Marktverhaltensregelungen der EnergieverbrauchskennzeichnungsVO (EnVKV), sondern verschafft sich auch wettbewerbsrechtliche Vorteile gegenüber seinen rechtstreu handelnden Mitbewerbern. 
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02. August 2007

Nunmehr auch fehlender Hinweis auf Gefahrentragung innerhalb der Widerrufsbelehrung abmahnfähig?

Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 I 138/07 Nach Auffassung des Landgerichts Berlin hat der Unternehmer auch ausdrücklich in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass die Gefahr der Rücksendung einer Sache bei einem Widerruf der Unternehmer selbst trägt, wenn an sich die Kosten der Rücksendung gem. § 357 Abs. 2 S. 3 BGB dem Verbraucher auferlegt werden. ...
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31. Juli 2007

Zugang der Abmahnung muss Abgemahnter beweisen

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 31.07.2007, Az.: 3 - 10 O 10/07 In einem eigenen Urteil wurde vom Landgericht Frankfurt am Main die Frage geklärt, wer den Zugang einer Abmahnung zu beweisen hat. Dies ist grundsätzlich derjenige, der abgemahnt wurde.
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24. Juli 2007

Untersagung des Herstellers an einen Händler für den Vertrieb über eBay ist unzulässig

Urteil des LG Berlin vom 24.07.2007, Az.: 16 O 412/07 Kart Vereinbaren der Hersteller und ein Händler „Auswahlkriterien", welche die Grundlage einer gemeinsamen Geschäftsbeziehungen darstellen und wird in den Auswahlkriterien unter anderem der Ausschluss des Vertriebs über das Internet auf der Handelsplattform eBay aufgeführt, stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, weil dadurch die Handlungsfreiheit der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen beschränkt wird.
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19. Juli 2007

Gabi hat verloren

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 93/04 Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt. ...
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19. Juli 2007

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04 Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
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18. Juli 2007

Streitwert je Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2.000 € angesetzt

Urteil des OLG Naumburg vom 18.07.2007, Az.: 10 W 37/07 Angesichts der im Fall vorliegender Interessenlage (Vielzahl der Wettbewerber, die im Internet Computerartikel vertreiben) hält das Gericht 2.000,– Euro je Fehler der Widerrufsbelehrung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für angemessen. Der - für Wettbewerbssachen - geringe Streitwert spiegelt die geringe Betroffenheit in der Marktposition wieder. Er verhindert auch, dass das Recht zur Abmahnung als „Kampfmittel” zur Schädigung von Mitbewerbern eingesetzt werden kann.
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