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31. Juli 2007
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 31.07.2007, Az.: 3 - 10 O 10/07
In einem eigenen Urteil wurde vom Landgericht Frankfurt am Main die Frage geklärt, wer den Zugang einer Abmahnung zu beweisen hat. Dies ist grundsätzlich derjenige, der abgemahnt wurde.
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24. Juli 2007
Urteil des LG Berlin vom 24.07.2007, Az.: 16 O 412/07 Kart
Vereinbaren der Hersteller und ein Händler „Auswahlkriterien", welche die Grundlage einer gemeinsamen Geschäftsbeziehungen darstellen und wird in den Auswahlkriterien unter anderem der Ausschluss des Vertriebs über das Internet auf der Handelsplattform eBay aufgeführt, stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, weil dadurch die Handlungsfreiheit der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen beschränkt wird.
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19. Juli 2007
Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 93/04
Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt. ...
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19. Juli 2007
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.07.2007, Az.: 2 U 24/07
Wird mit einer eintätigen Rabattaktion geworben, hat der Unternehmer eindeutig anzugeben, welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen, damit der Kunde die Vergünstigung erlangen kann. Diese Mitteilung muss bereits zum Zeitpunkt der Werbung erfolgen.
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19. Juli 2007
Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
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18. Juli 2007
Urteil des OLG Naumburg vom 18.07.2007, Az.: 10 W 37/07
Angesichts der im Fall vorliegender Interessenlage (Vielzahl der Wettbewerber, die im Internet Computerartikel vertreiben) hält das Gericht 2.000,– Euro je Fehler der Widerrufsbelehrung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für angemessen. Der - für Wettbewerbssachen - geringe Streitwert spiegelt die geringe Betroffenheit in der Marktposition wieder. Er verhindert auch, dass das Recht zur Abmahnung als „Kampfmittel” zur Schädigung von Mitbewerbern eingesetzt werden kann.
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12. Juli 2007
Urteil des OVG Saarlouis vom 12.07.2007, Az.: 2 E 151/07
Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung kann auch ein nicht kostenpflichtiger - obsiegender - Verfahrensbeteiligter beschwert sein, wenn er mit seinen Prozessbevollmächtigten eine höhere Honorarvereinbarung getroffen hat und die unzutreffende Streitwertfestsetzung daher zu einer niedrigeren Liquidation beim Unterlegenen und einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung gegenüber den Prozessbevollmächtigten führt.
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12. Juli 2007
Urteil des BGH vom 12.07.2007, Az.: I ZR 18/04
Der BGH hat im vorliegenden Urteil entschieden, dass die Internetplattform ebay.de dadurch, dass es möglich ist, jugendgefährdende Schriften zum Verkauf einzustellen, eine ernsthafte und naheliegende Gefahr geschaffen hat. Es kommt dadurch eine Haftung von eBay wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht. Der BGH hat die ursprüngliche Haftungsprivilegierung damit aufgehoben.
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12. Juli 2007
Urteil des BGH vom 12.07.2007, Az.: I ZR 82/05
Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwünsche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentscheidung veranlassen. ...
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10. Juli 2007
Urteil des OLG Brandenburg vom 10.07.2007, Az.: 6 U 12/07
Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellen fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen zwar grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar, diese sind aber jedoch in der Regel aufgrund der Bagatellklausel des § 3 UWG nicht abmahnfähig.
Im vorliegenden Fall wurde der Name des Geschäftsinhabers nicht angegeben, das Gericht verneinte hier einen Vorteil im Wettbeweb.
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