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Urteil_Bundesgerichtshof
22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

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Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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14. Mai 2019

Urheberrechtsverstoß durch Veröffentlichung von Lichtbildwerken

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Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 5140/18

Im Falle einer Klage gegen einen Betreiber einer Online-Verkaufsplattform fehlt es diesem an den Nutzungsrechten für die Produktfotos als Lichtbildwerke, wenn die Klägerin diese Fotos extra anfertigen lassen hat und sich dazu ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichern ließ. Die Plattform machte über 70 Produktfotos öffentlich zugänglich, von denen neun streitgegenständlich waren, indem Drittanbieter der Plattform Produktinserate mit besagten Fotos ausstatteten. Für den Urheberrechtsverstoß soll dennoch der Betreiber der Plattform haften.

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13. Mai 2019

Verbot zahlungsmittelabhängiger Gebühren gilt auch für „PayPal“ und „giropay“

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Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

§ 270a BGB, der Verbraucher vor Gebühren für bargeldlose Zahlungsverfahren schützen soll, ist auch auf Dreiparteiensysteme wie „PayPal“ oder „Sofortüberweisung“ anwendbar. Zwar wollte die Regierungskonstellation diese ausnehmen, dafür fänden sich jedoch nach der Entscheidung des LG Berlin keine Anhaltspunkte in der SEPA-Verordnung der EU. Für den Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob noch eine Dritte Partei zwischengeschaltet ist, eine SEPA-Überweisung werde jedenfalls durchgeführt. Einer unzulässigen Gebühr komme es im Übrigen auch gleich, wenn bestimmte Zahlungsarten gegenüber anderen vergünstigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn auf einer Seite mit mehreren Angeboten lediglich der Preis der vergünstigten Zahlungsart angezeigt wird und dieser dann bei Auswahl einer anderen Zahlungsart entsprechend erhöht wird.

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13. Mai 2019

Unterlassungsanspruch auch gegen Auftraggeber einer Werbemail möglich

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Urteil des LG Frankenthal vom 10.07.2018, Az.: 6 O 322/17

Ein ausgeübter Gewerbebetrieb und bestimmte Angehörige freier Berufe, wie etwa Rechtsanwälte, haben einen Unterlassungsanspruch nicht nur gegen die Firma, die unerwünschte Werbemails versendet, sondern auch gegen die Firma, die das Versenden der Mails beauftragt hat. Die Auftraggeberfirma haftet als Mitstörer, auch wenn die beauftragte Firma eigenständig handelte oder, wie in diesem Fall, fehlerhaft. Denn es reicht bereits aus, dass die Auftraggeberfirma an der Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes beteiligt war, indem sie den Auftrag erteilt hat und beim Empfänger der e-mail als das werbende Unternehmen auftritt. Ohne einen derartig strengen Maßstab wäre die Ausuferungsgefahr zu hoch.

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13. Mai 2019

Werbung für Pauschalreisen mithilfe eines Preisindikators zu ungenau

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Urteil des LG Hannover vom 19.07.2018, Az.: 74O 10/18

Pauschalreiseanbieter sind gemäß § 5 Abs. 2 UWG verpflichtet, dem Verbraucher für seine geschäftliche Entscheidung, dazu gehört auch die konkrete Preisanfrage beim Reiseanbieter, alle dafür wesentlichen Informationen zu geben. Teil dessen ist besonders der zu erwartende Reisepreis. Ein in Katalogwerbung verwendeter Preisindikator ist, im Gegensatz zu einem Mindestpreis, nicht ausreichend dafür. Denn mit dem Preisindikator lässt sich nicht erkennen, ob dieser die Preise in der Haupt- oder Nebensaison abbildet, ob es sich um einen Mindest- oder Durchschnittspreis handelt und ob Rabatte mit einbezogen werden. Auch die insgesamte Preisspanne wird nicht deutlich. Die Katalogwerbung, die sich vornehmlich an nicht internetaktive Personen richtet, informiert folglich die Interessenten nicht genug um die Angebote mit anderen vergleichen zu können.

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30. April 2019

Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung eines Bieres als „Chiemseer“?

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Urteil des LG Düsseldorf vom 05.12.2018, Az: 38 O 152-16

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Brauerei keinen Anspruch gegen einen Konkurrenten auf Unterlassung des Vertreibens eines Bieres mit dem Namen „Chiemseer“ hat. Die Beklagte berief sich auf die Irreführung des Verbrauchers, da das Bier in Rosenheim und nicht am Chiemsee gebraut wird. Laut Gericht ist jedoch nicht der durch die Produktbezeichnung hervorgerufene Eindruck, sondern der Gesamteindruck maßgeblich. In diesem Fall liegt demnach insbesondere nach Änderung der Etikettengestaltung aufgrund eines Urteils des OLG München keine Irreführung vor.

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29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

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Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

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Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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