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Urteil_Bundesgerichtshof
16. Dezember 2008

WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot

Pressemitteilung Nr. 41/2008 des VG Berlin zum Urteil vom 11.12.2008, Az.: 27 A 132.08

Bei der Ausstrahlung der "WOK WM" waren Markennamen otisch und verbal eingebunden, was der Sender aufgrund seiner redaktionellen Mitbestimmungsrechte aus dem Lizenzvertrag hätte unterbinden können und müssen. Es kann auch nicht von zulässiger "aufgedrängter Werbung" gesprochen werden, da die WOK WM nicht mit sonstigen Sportereignissen vergleichbar ist, denn sie wird ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet.
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10. Dezember 2008

Irreführende Internetwerbung mit einem vergleichenden Versicherungstarif

Urteil des SaarOLG vom 29.10.2008, Az.: 1 U 361/08-109

Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
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10. Dezember 2008

Werbung mit Stiftung Warentest

Urteil des PfalzOLG vom 18.09.2008, Az.: 4 U 38/07

Für die Werbung mit Empfehlungen der Stiftung Warentests haben sich Standards gebildet, nach denen ein Produkt nicht in Zusammenhang einer Untersuchung gebracht werden darf, für welches diese nicht gilt. Bei der Verurteilung zur Unterlassung von Werbung ist in der Rechtssprechung aber als Beschränkung anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vorgenommen werden dürfen.
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09. Dezember 2008

Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2008, Az.: 2 B 10957/08.OVG

Wird eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff "Promotion" gekennzeichnet, ist eine Gefährdung der Zuschauer die werblichen Inhalte nicht zweifelsfrei als solche wahrzunehmen und zu bewerten aufgrund der Mehrdeutigkeit der Bezeichnung gegeben, so dass "Promotion" den Anforderungen des § 7 Abs.5 Satz 2 RStV nicht genügen kann.
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09. Dezember 2008

Telefonieren für 0 Cent!

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
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05. Dezember 2008

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 160/05 Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken. Wir hatten bereits Mitte Juli die Pressemitteilung Nr. 141/2008 des BGH veröffentlicht, nun liegt uns auch der Volltext des Urteils vor.
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03. Dezember 2008

Verstöße gegen das Transparenzverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Urteil des OLG Celle vom 30.10.2008, Az.: 11 U 78/08 Die Verwendung der Klausel „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ haftet der Verwender, verstößt gegen das Transparenzgebot von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verwendung des Begriffspaares „und/oder“ verstößt jedoch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.
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02. Dezember 2008

Gebäckpresse, Urteil des BGH vom 09.10.2008

Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 126/06

a) Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht nach Art. 11, 110a Abs. 5 Satz 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Territoriums der Gemeinschaft genügt - auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemeinschaft bekannt sein konnte - den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht. ...
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