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03. April 2009
Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 48/06
Eine Preisgarantie, die lediglich die abstrakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewerbern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).
Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen sind nur insoweit zur Geltendmachung von Abwehransprüchen wegen gezielter Mitbewerberbehinderung befugt, als neben den Interessen der Mitbewerber auch die Interessen anderer Personen wie insbesondere der Verbraucher beeinträchtigt sind.
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31. März 2009
Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2009, Az.: 4 U 190/08
Wird der Eintrag in eine sogenannte "Do-not-call-Liste" angeboten, jedoch vom Betroffenen abgelehnt, kann darin keine mutmaßliche Einwilligung zur Telefonaquise gesehen werden. Andernfalls würde nämlich die sogenannte Opt-in-Regelung, für die sich der deutsche Gesetzgeber entschieden hat, durch eine Opt-out-Regelung ersetzt werden.
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31. März 2009
Beschluss des BVerfG vom 20.02.2009, Az.: 1 BvR 2266/04 - 1 BvR 2620/05
Die visuelle Parallelisierung von leidenden Tieren und Holocaustopfern in der Werbekampagne eines Tierschutzvereins verletzt an sich nicht die Menschenwürde, da es an einer prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des Menschen fehlt und nur die Gleichwertigkeit des Leidens dargestellt werden soll. Allerdings ist eine derartige Werbung als Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer zu bewerten und verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Opfer sowie der heute lebenden Juden.
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31. März 2009
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.03.2009, Az.: 2/3 O 363/08
Werden Fotos von Prominenten unbefugt in Werbekampagnen benutzt, verletzt dies vermögensrechtliche Interessen der Betroffenen und somit deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Schadensersatz bemisst sich nach der fiktiven Lizenzgebühr, die sich an der Werbewirkung des Abgebildeten, insbesondere an dessen Marktwert und Bekanntheitsgrad, orientiert.
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31. März 2009
Urteil des OLG Köln vom 18.02.2009, Az.: 6 W 5/09
Vergleichende Werbung ist grundsätzlich dann wettbewerbswidrig, wenn diese sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften bezieht. Dabei müssen die Produkte der Mitbewerber nicht einzeln benannt sein, es genügt, dass es für den Verkehr nachvollziehbar ist, welche Produkte gemeint sind, der Verbraucher diese also identifizieren kann.
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31. März 2009
Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 19.03.2009, Az.: 2 U 47/08
Die Vermarktung von Fussballspielszenen aus der Amateurliga im Internet durch einen privaten Betreiber stellt eine unlautere Nachahmung und somit einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn eine wirtschaftliche Vermarktung der Spielszenen steht grundsätzlich nur der spielleitenden Stelle zu, wobei es irrelevant ist, wenn diese ein gemeinnütziger Verein ist.
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30. März 2009
Urteil des LG Regensburg vom 14.01.2009, Az.: 2 HK O 2062/08
Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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30. März 2009
Beschluss des OLG Köln vom 30.12.2008, Az.: 6 W 180/08
Wird eine Ware oder Dienstleistung als "kostenlos" beworben, ist bei der Beurteilung der Irreführungsfiktion nach der Richtlinie 2005/29/EG entscheidend, ob der durchschnittliche Verbraucher mit Kosten rechnet. Somit kann mit einer kostenlosen Zugabe geworben werden, wenn erkennbar ist, dass für die "Erstleistung" bezahlt werden muss.
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27. März 2009
Pressemitteilung des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 213/06
Ein Verstoß gegen das Verbot der Publikumswerbung gem. § 10 Abs. 1 HWG kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Unternehmen seinen grundrechtlich geschützten Standpunkt auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 I S. 1 GG in einer öffentlichen Diskussion um die Arzneimittelfestbetragsfestsetzung in Form einer ganzseitigen Zeitungsanzeige äußert. Ein Produktvergleich mit der Konkurrenz ist hierfür zulässig, wenn dadurch aufgezeigt werden kann, dass sein Arzneimittel nicht von der gesetzlichen Festbetragsregelung erfasst wird.
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27. März 2009
Urteil des LAG Hamm vom 25.11.2008, Az.: 14 SaGa 41/08
Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen (...)
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