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Urteil_Bundesgerichtshof
07. Juni 2019

Vorsicht bei der Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

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Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 206/17 und l ZR 60/18

Es muss derjenige, der eine Apotheke betreibt darauf achten, dass bei der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, keine Geschenke zusätzlich an den Verbraucher übergeben werden. Hierfür in Betracht kommen beispielsweise die typischen Gutscheine von geringem Wert. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass ansonsten ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausbrechen würde.

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07. Juni 2019

Unzulässige Telefonwerbung bei Verbrauchern

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Urteil des OLG München vom 21.03.2019, Az.: 6 U 3377/18

Es verstößt derjenige gegen die Regelungen der unerwünschten Telefonwerbung, der ohne die Zustimmung des Verbrauchers Werbeanrufe tätigt. So ist es beispielsweise Stromanbietern nicht erlaubt, einen unzumutbaren Werbeanruf zu tätigen. Der Verbraucher soll unter dem angeblichen Vorwand getäuscht werden, dass in der Vergangenheit ein Stromtarifwechsel durchgeführt worden sei. Dies soll zu dem Ziel führen, die Daten des Verbrauchers zu ermitteln. Diese unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG steht mit dem Unionsrecht in Einklang.

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03. Juni 2019

Verbot von Betrieb eines Apothekenautomaten bestätigt

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Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 29.05.2019, Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 38/18

Der Betrieb eines sog. "Apothekenautomaten" (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich dabei nicht um einen antizipierten Versandhandel, welcher erlaubt gewesen wäre. Da die Arzneimittel schon vorher in dem Automaten gelagert sind, gibt es keinen Versand an den Endverbraucher der Apotheke. Indem den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht Genüge getan wird, wie etwa durch den fehlenden Hinweis auf mögliche Änderungen der Verschreibung bei Arzneimittelabgabe, besteht ebenso ein Verstoß gegen Prüf- und Dokumentationspflichten.

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03. Juni 2019

Preisvergleich von Versicherungsleistungen kann unlautere Werbung sein

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Urteil des OLG Köln vom 12.04.2019, Az: 6 U 191/18

Der Preisvergleich von KFZ-Versicherungen stellt laut OLG Köln unzulässige und unlautere Werbung dar, wenn Produkte gegenübergestellt werden, von denen nicht alle eine Preisangabe beinhalten. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn nicht nur der Preis, sondern auch weitere Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung Teil der Gegenüberstellung sind. Dies ist hier jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Beklagte mit Preisvergleichen wirbt und auch die Art der Darstellung auf der Webseite die Preise in den Vordergrund rückt.

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29. Mai 2019

Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

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Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.

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29. Mai 2019

Internationale Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen an noch nicht gemeinfreien Werken in Deutschland

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Pressemitteilung Nr. 26/2019 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.04.2019, Az.: 11 O 27/18

Eine internationale Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind. Dies gilt ebenfalls, wenn sich die Betreiber der Plattform die eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. Die Haftung nach deutschem recht ergibt sich aus der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch für Nutzer aus Deutschland.

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27. Mai 2019

Entgeltliche Werbung muss hinreichend gekennzeichnet sein

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Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17

Um unlautere Werbung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Werbung sichtbar gekennzeichnet ist. Gerade im Influencer-Marketing ist eine bloße Ausstattung eines Beitrags mit einem Hashtag, beispielsweise „Sponsored Content“, nicht ausreichend. Vielmehr muss ein deutlicher Hinweis auf die verwendete Werbung zu erkennen sein. Dadurch wird das Gebot eingehalten, den redaktionellen Teil strikt von dem werbenden Teil zu trennen. Dies soll vor allem verhindern, dass potentielle Käufer zu einem Kauf eines Produkts veranlasst werden, welchen sie ansonsten nicht getätigt hätten.

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22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

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Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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