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22. April 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 08.10.2008, Az.: 5 U 147/07
Die erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für das Gebiet der Telekommunikation weitet sich nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus, wenn die besondere Qualität der Druckfunktion mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe beworben wird. Die gewöhnliche Verwendung des Inhabers einer konturlosen Farbmarke kann bei einem kennzeichenmäßigen Verständnis einer Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige Berücksichtigung finden. Die Farbe als solches wird als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt, wenn herkömmliche Kennzeichnungsmittel deutlich und gut erkennbar verwendet werden.
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22. April 2009
Pressemitteilung Nr. 84/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 216/06
Das Angebot eines "internetbasierten" Videorekorders kann Leistungsschutzrechte, die den Rundfunkunternehmen nach dem Urhebergesetz zustehen, verletzen. Dies ist in der Regel unzulässig, denn entweder greift die Abspeicherung im Auftrag des Kunden in das Recht des Rundfunkunternehmens ein, Sendungen aufzunehmen, oder verletzt im vollständig automatisierten Verfahren durch die Weiterleitung an mehrere Kunden das Recht des Rundfunkunternehmens, die Sendungen weiterzusenden.
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16. April 2009
Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 100/04
Jede Werbung für Arzneimittel unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens. Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben (§ 4 HWG).
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16. April 2009
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 106/06
Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standesamt gegenüber einem Verlag verpflichtet, allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes, durch Werbung finanziertes Kochbuch zu übergeben.
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16. April 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.04.2009, Az.: 23 U 121/06
Ein Werbeprospekt für einen Anlagefond muss über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren. Hierbei soll durch eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber den mit dem Prospekt geworbenen Interessenten deren Recht zur Selbstbestimmung über die Verwendung ihres Vermögens sichergestellt werden. Der Anleger hat hiernach trotz und gerade wegen der Tatsache, dass er mit seiner Anlage ein Risikogeschäft eingeht und ihm dieses wirtschaftliche Risiko bleiben muss, ein Recht darauf, seine Entscheidung eigenverantwortlich in voller Kenntnis sämtlicher für die Beurteilung dieses Risikogeschäfts maßgeblichen Umstände zu treffen.
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15. April 2009
Urteil des OLG Köln vom 13.02.2009, Az.: 6 U 180/08
Die durchschnittliche Kennzeichnungskraft einer Marke kann aufgrund von Werbeaufwendungen und Vertriebszahlen zu einer erhöten Kennzeichnungskraft werden. Die Verwechslungsgefahr wird unter Zugrundelegung des Schriftbilds aus Verbrauchersicht beurteilt, wobei auffällige Unterschiede am Beginn und Ende der Wortmarken eine Verwechslung ausschließen.
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15. April 2009
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2008, Az.: 38 O 74/08
Eine Unterlassungspflicht kann meist nicht durch bloße Untätigkeit erfüllt werden, sondern der Störungszustand muss durch aktive Maßnahmen beseitigt werden. Wurde unlauter auf Verpackungsmaterial geworben, betrifft die Verhinderung der Verbreitung dieser nicht nur zukünftige Lieferungen, sondern auch solche, die schon im Einzelhandel sind. Dabei müssen den Einzelhändlern nicht nur die Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden, sondern diesen auch der Ernst der Lage verdeutlicht werden.
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15. April 2009
Urteil des LG Dortmund vom 18.12.2008, Az.: 16 O 134/08
Bei der anhaltenden Werbung mit einer Eigenpreisreduzierung stellt sich die Frage, ob der als herabgesetzt bezeichnete Preis sich als Vergleichswert überhaupt noch eigenet. Die Bezeichnung "Sondertarif" ist allerdings spätestens dann irreführend und damit unlauter, wenn der als Normaltarif benannte Preis nicht in den letzten fünf Monaten als Normaltarif angeboten wurde, sondern kontinuierlich der Sonderpreis gegolten hat.
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15. April 2009
Urteil des LG Köln vom 03.02.2009, Az.: 33 O 353/08
Werden Rechtsanwälte auf ihre Qualität überprüft, muss bei dem verliehenem Zertifikat deutlich erkennbar sein mittels welcher Zertifizierungskriterien dies vergeben wird. Irreführend ist die Werbung für ein solches Zertifikat selbst dann, wenn darin suggeriert wird, die Kriterien seien objektiv festgelegt worden, während sie in Wahrheit nach eigenem Gutdünken der Prüfstelle aufgestellt wurden.
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15. April 2009
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2009, Az.: 12 O 284/06
Die Führung von akademischen Titeln ist geeignet, erhebliches Vetrauen in die Kompetenz des jeweiligen Trägers hervorzurufen, und damit grundsätzlich geeignet, neue Mandanten etc. anzulocken. Die Führung solcher Grade wird von den Ländergesetzen geregelt. Da aber ein Internetauftritt in der gesamten Bundesrepublik abrufbar ist, müssen die Angaben bezüglich des akademischen Grades allen landesrechtlichen Regelungen entsprechen, so dass hier jeder fachliche Zusatz und die Herkunft erkennbar sein muss.
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