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07. August 2009
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.07.2009, Az.: I-20 U 11/09
Das Inverkehrbringen von Lakritzerzeugnissen mit einem Salmiak-Gehalt von mehr als 2 % bis 7,99 % bedarf nach deutschem Lebensmittelrecht einer Ausnahmegenehmigung. Der allseits bekannte Werbeslogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" und die kinderbezogene Aufmachung der Verpackung stehen im Widerspruch zu dem Verpackungshinweis "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz" und stellen eine Irreführung gem. § 5 UWG dar.
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04. August 2009
Formular der Bundesnetzagentur: Anzeige über den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung
Wie bereits berichtet trat am 04.08.2009 das neue Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung in Kraft. Bei Verstößen gegen dieses ist die Bundesnetzagentur für die Verfolgung zuständig. Um jedoch tätig werden zu können, müssen die Betroffenen die sogenannten Cold Calls mit Hilfe eines Formulars anzeigen. Dieses wurde jetzt auch veröffentlicht und steht zum Download bereit.
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04. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2009, Az.: 4 U 86/09
Ein Online-Ticket-Händler erwirkte vor dem LG Essen eine einstweilige Verfügung, dass ein Fußballverein auch Zweiterwerbern von Eintrittskarten von ihrer Webseite Zugang zu den Spielen gewähren muss. Diese einstweilige Verfügung wurde vom OLG Hamm nun aufgehoben. Der Online-Ticket-Händler habe mit Beantragung der Verfügung zulange zugewartet; die Dringlichkeit für den Erlass der Eilentscheidung sei somit nicht anzunehmen. Damit darf der Fußballverein den Online-Ticket-Erwerbern vorerst wieder den Zugang zum Stadion verwehren, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden worden ist. Erst dann wird sich zeigen, ob Sportvereine den Vertrieb von Eintrittskarten durch Online-Platformen verbieten können.
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03. August 2009
Urteil vom LG Hamburg vom 19.12.2008, Az.: 408 O 178/07
Ein Vermittler von Glücksspielen im Internet darf nicht mit Bildzeichen werben, die mit den Begriffen "Vertrauensgarantie" und "staatlich" versehen sind und den Verbraucher darüber in die Irre führen können, dass der Anbieter von staatlichen Stellen überprüft worden sei. Die Art und Weise eines Prüfsiegels suggeriert eine Verbindung mit staatlichen Stellen oder durch solche ausgewählt zu sein. Mit dem Begriff "kostenlos" wird ebenfalls geworben, obwohl in einigen Fällen nicht der vollständige Spieleinsatz weitergeleitet wird und der Sevice somit nicht kostenlos ist. Auch dies ist irreführend.
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03. August 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08
Die Buchung von Flügen über eine Webseite ist im vorliegenden Fall speziell für den Endverbraucher gedacht. Der Anbieter gestattet die Nutzung zum kommerziellen Weiterverkauf nicht, was er auch in den Nutzungshinweisen der Webseite angegeben hat. Deshalb darf das Angebot nicht mit dem Ziel genutzt werden, das Buchungssystem kommerziell auszunutzen und die erstandenen Flüge an Dritte weiterzuverkaufen. Ein solches Vorgehen ist eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Form des Schleichbezugs.
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31. Juli 2009
Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 98/06:
a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. (...)
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31. Juli 2009
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07
Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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31. Juli 2009
Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07
1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
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28. Juli 2009
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2009, Az.: 315 O 17/09
Beim Verkauf von Online-Tickets müssen evtl. anfallenden Zusatzkosten wie Vorverkaufs- und Systemgebühren in Zusammenhang mit dem Kartenpreis gut erkennbar sein. Das Herausstellen des Kartenpreises als Blickfang und der Verweis auf zusätzliche Kosten in Fußnoten führt den Verbraucher über die wahren Endkosten in die Irre und ist wettbewerbswidrig. Der Kunde geht dann nämlich einzig und allein vom gut sichtbar herausgestellt beworbenen Ticketpreis ohne weitere Entgelte aus.
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27. Juli 2009
Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 308 O 332/09
Ein in der Grundversion kostenloses Online-Spiel ist dahingehend aufgebaut, dass durch den Spieltrieb ein Interesse nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt wird. Bietet nun ein Dritter kompatible Spielelemente an, die zum Teil dem Spieler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitspieler verschaffen, handelt der Dritte unlauter und betreibt Rufausbeutung. Zudem ist in den Vertragsbedingungen des Spiels ausdrücklich niedergeschrieben, dass Hilfsmittel im Spiel nicht verwendet werden dürfen.
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