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11. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2009, Az.: 4 U 53/09
Es ist bei der beanstandeten Wettbewerbshandlung ausreichend, dass die Wettbewerber durch die Handlung, hier Suchmaschinen zu beeinflussen und entgeltliche Werbeaufträge zu erhalten, miteinander in Wettbewerb getreten sind. Bei der Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Besuchern ist ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite wettbewerbskonform. Die Technik, des versteckten Textes, der für Nutzer nicht, für Suchmaschinen jedoch einsehbar ist, ist eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation, insbesondere wen man dadurch vermeintlich leere Informationsseiten über den Mitbewerber betreibt.
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11. August 2009
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09
Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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11. August 2009
Beschluss des LG Lübeck vom 10.07.2009, Az.: 14 T 62/09
Werden Werbe-Emails häufig, hier mehrmals im Monat, und trotz zweifacher Aufforderung, dies einzustellen, weiterhin zugesandt, ist dieser Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht mehr unerheblich. Es ist zudem nicht Aufgabe des Verbrauchers, den eigenen elektronischen Briefkasten so einzurichten, dass der Spam-Filter die entsprechenden Emails abfängt.
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11. August 2009
Beschluss des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZB 68/08
a) Verfügt nicht die zur Auskunftserteilung verurteilte Konzerngesellschaft, sondern ein anderes Konzernunternehmen über die Kenntnisse, die zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt werden, hat die verurteilte Konzerngesellschaft alles ihr Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse zu verschaffen. Notfalls muss sie den Rechtsweg beschreiten.
b) Die dem Schuldner eingeräumte Befugnis, die Beitreibung eines festgesetzten Zwangsmittels durch die Vornahme oder den Nachweis einer Handlung abzuwenden, stellt keine nach § 888 Abs. 2 ZPO unzulässige Androhung von Zwangsmitteln dar.
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10. August 2009
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 222/06
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
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10. August 2009
Beschluss des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 223/06
Der BGH legt folgende Frage zur Vorabentscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vor:
Erfasst Art. 88 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?
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10. August 2009
Urteil des LG Mannheim vom 10.07.2009, Az.: 7 O 327/08
Wird bei einem europäischen Patent eine kleine Wendung unübersetzt übernommen und das Verständnis in keiner Hinsicht eingeschränkt, bleibt die Wirkung des Patents bestehen und der Benutzer kann mit der Benutzung im Rahmen des Vertrauensschutzes fortfahren.
Gewerbetreibende haben sich über fremde Schutzrechte zu informieren. Eine vertragliche Zusicherung, dass keine Patentrechte verletzt bzw. alle Lizenzgebühren bezahlt werden, oder die Erkundigungen eines Dritten sind hier nicht ausreichend.
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10. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009, Az.: 4 U 41/09
Zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses ist es ausreichend, wenn man einen fremden Wettbewerb fördert, in diesem Falle durch telefonische Anfragen zur Erlaubnis von Telefonwerbung. Ein Dankschreiben an die Kunden hat relevante Angaben über die erbrachte Dienstleistung im Bereich Anzeigenwerbung zum Inhalt. Die Aussagen des Vereins haben mit Informationen tatsächlicher Art über die geschäftlichen Verhältnisse den Eindruck erzeugt, dass weiterer Bedarf an Exemplaren, die über neue Anzeigen finanziert und vom Unternehmen vertrieben werden, besteht. Diese Angabe kann so nicht nachgewiesen werden und ist daher irreführend.
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10. August 2009
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.02.2009, Az.: VI-Kart 7/07 (V)
Erwirbt ein Wettbewerber einen Mitbewerber, so kann für den Zusammenschluss vom Bundeskartellamt festgelegt werden, dass ein einzelnes von den erworbenen Geschäften an einen unabhängigen Erwerber weiter veräußert wird. Ansonsten würde die marktbeherrschende Stellung dermaßen verstärkt, dass auf dem Einzelhandelsmarkt für Parfümerie- und Kosmetikprodukte der gehobenen Preisklasse keine Verbesserungen eintreten, die die Nachteile der Marktbeherrschung aufwiegen. Daher ist die Bestimmung erforderlich und verhältnismäßig, um die Verstärkung der marktbeherrschende Stellung im räumlich abgegrenzten Kreis zu verhindern.
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10. August 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.07.2009, Az.: 11 U 68/08
Setzt die Zertifizierung als "Service-Taxi" voraus, eine Inanspruchnahme anderer Taxizentralen auszuschließen, stellt dies eine Verhinderung von Wettbewerb dar. Eine solche Ausschließlichkeitsbindung verhindert den Wettbewerb, da das Taxiunternehmen keine Vermittlungsleistungen von Dritten beziehen und/oder nutzen darf. Diese Beschränkung ist zur Verwirklichung des Effektivitätszieles nicht unerlässlich, wenn es einem Wettbewerber allein darum geht, die anderen nicht an den Vorteilen durch die verbesserten Qualitätsstandards teilnehmen zu lassen. Eine solche Wettbewerbsbeschränkung ist nicht freigestellt.
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