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Urteil_Bundesgerichtshof
15. Juli 2019

Likör darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden

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Beschluss des LG Essen vom 15.03.2019, Az.: 43 O 16/19

Nach Art. 4 Abs. 3a der Health-Claims-Verordnung darf ein Likör mit einem Alkoholgehalt von 14 Volumenprozent nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Eine derartige Bezeichnung stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

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09. Juli 2019

Reiseinformationsportal darf sog. „Error Fares“ nicht weiter veröffentlichen

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Urteil des LG München I vom 11.12.2017, Az.: 37 O 14236/17

Veröffentlicht ein Reiseinformationsportal sog. „Error Fares“ (Flüge, die erkennbar fehlerhaft unterhalb der üblichen Bepreisung angeboten werden) und informiert es seine Nutzer konkret darüber, so stellt dies eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern (hier: einer Fluggesellschaft) dar. Durch die bewusste Ausnutzung eines erkennbaren Fehlers schafft das Portal für das fehlerhaft anbietende Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil und nutzt den offensichtlichen Fehler der Fluggesellschaft aus, um dadurch ihre Nutzerzahl zu steigern. Da ein solches Vorgehen jedoch auch durch andere „Schnäppchenangebote“ möglich ist und auf Seiten der Fluggesellschaft neben finanziellen Einbußen auch für Imageschäden sorgt, stellt dies nicht mehr eine bloße Folge eines freien Wettbewerbs dar.

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09. Juli 2019

BGH äußert sich zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen

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Urteil des BGH vom 26.04.2018, Az.: I ZR 248/16

a) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.

b) Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.

c) Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.

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09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

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08. Juli 2019

Berichterstattung in Amtsblättern: Was ist zulässig?

PM zum Urteil des OLG Stuttgart vom 29.05.2019, Az.: 4 U 180/17

Bei der Berichterstattung in Amtsblättern muss darauf geachtet werden, dass das Gebot der Staatsferne der Presse gewahrt wird. Demnach muss eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden, um einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne feststellen zu können. Bei einer Berichterstattung durch die Kommunen kommt es vor allem darauf an, dass die Berichte ihrer Art und Weise nach nicht pressemäßig wirken.

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27. Juni 2019

Hinweis auf Mietwageneigenschaft bei Gebrauchtwagen unerlässlich

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Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 15.03.2019, Az.: 6 U 170/18

Bei der Mietwageneigenschaft handelt es sich um eine wesentliche Information, die für die Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers ein erhebliches Gewicht hat. Darüber hinaus ist es dem Verkäufer ohne weiteres möglich diese Information zu kommunizieren. Die fehlende Information stellt daher einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 5a Abs. 2 UWG dar.

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26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

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Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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19. Juni 2019

Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

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Urteil des OLG Frankfurt vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18

Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.

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14. Juni 2019

Wettbewerbswidriges Verhalten durch Vertrieb von rezeptfreien Arzneimitteln über Amazon?

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Urteil des LG Magdeburg vom 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18

Apotheker verhalten sich nicht wettbewerbswidrig, indem sie über Amazon rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Grund dafür ist vor allem, dass der Apotheker die Bestellung zunächst noch kontrolliert, bevor sie anschließend an den Kunden zum Versand freigegeben wird. Durch diese Vorgehensweise wird verhindert, dass Medikamente unkontrolliert auf den Markt kommen, was weiterhin einen Verstoß gegen das Selbstbedienungsrecht zur Folge hätte.

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12. Juni 2019

Keine Werbung mit dem Wort „Architektur“, wenn kein Architekt angestellt ist

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Urteil des LG Arnsberg vom 31.01.2019, Az: 8 O 95/18

Ist bei einem Unternehmen kein Architekt mit Eintragung in die Architektenliste angestellt, darf auf Internetauftritten nicht mit Bezeichnungen wie „Architektur“ geworben werden. Dies stellt nämlich laut LG Arnsberg eine unlautere geschäftliche Handlung dar, besonders da das Wort im vorliegenden Fall hervorgehoben und als Blickfangwerbung auf der Webseite genutzt wurde. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Handlung sprach das Gericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen berechtigter Abmahnung zu.

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