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Urteil_Bundesgerichtshof
12. Januar 2010

Medikament mit Zusatz „Akut“ – Wie lange darf es bis zur Wirkung dauern?

Pressemitteilung Nr. 37/09 des LG München I vom 16.12.2009, Az.: 7 O 17092/09

Wirbt ein Pharmaunternehmen für ein Medikament mittels der Bezeichnung "Akut", erwartet der durchschnittliche Vebraucher schnelle Abhilfe und Linderung der Beschwerden. Damit muss eine Besserung der Beschwerden auch innerhalb der nächsten 20-60 Minunten nach Einnahme eintreten können. Tritt die Wirkung jedoch erst einen Tag nach Einnahme ein, ist darin eine erhebliche zeitliche Verzögerung zu sehen und somit eine für den Kunden irreführende Werbung zu erkennen.
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11. Januar 2010

Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: 5 StR 394/08

Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
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08. Januar 2010

Keine selbstlose Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 30.12.2009 Az.: 25 W (pat) 76/05

Eine Werbeagentur handelt bösgläubig, wenn sie eine ausländische Marke im Inland in der Absicht registriert, Parallelimporteuren das Nutzen dieser Marke zu untersagen. Hier darf unterstellt werden, dass die Marke nicht als Teil einer Vorratsregistierung, sondern mit dem Grundgedanken des Weiterverkaufs an einzelne Dritte erworben wurde. Die Aussage der altruistischen Reservierung des Markennamens um den Wettbewerb zu fördern kommt nicht gegen die Vermutung an, dass mit der Registrierung wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.
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08. Januar 2010

Von wegen im Namen der Allgemeinheit!

Urteil des LG Hamburg vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09

Verfolgt ein Verein Wettbewerbsverstöße im Bereich des Glücksspielrechts, so ist dies nach den hier vorliegenden Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich, wenn die Verstöße der eigenen Mitglieder planmäßig geduldet werden. Auffällig ist die hohe Anzahl der Verfahren in kurzer Zeit und die fast ausschließliche Vorgehensweise gegen staatliche Anbieter. Das Interesse der Allgemeinheit, nicht dauerhaft rechtsmissbräuchlich im Namen des Gemeinschutzes vorzugehen, überwiegt gegenüber dem Ziel, Glücksspielsucht zu verhindern und zu bekämpfen sowie den Jugendschutz zu gewährleisten. Es fehlt daher an der Prozessführungsbefugnis und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
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07. Januar 2010

Späte Einsicht kostet

Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08 Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
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07. Januar 2010

Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09

Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
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07. Januar 2010

Anzahl der Seitenaufrufe zur Bezifferung des Schadens notwendig

Urteil des OLG Hamm vom 10.11.2009, Az.: 4 U 124/09 Die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines Wettbewerbsverstoßes kann dann verlangt werden, wenn es nicht möglich ist, den Schadensersatz zu beziffern. Die Integration von Warnhinweisen auf der Internetseite, um Kunden vor zweifelhaften Lieferanten zu bewahren, ist als unzulässige Wettbewerbshandlung anzusehen. Dadurch besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Stornierungen und Umsatzeinbußen sind daher zumindest teilweise auf die Verletzungshandlung zurückzuführen. Um Umfang und Ausmaß und dadurch den Schaden genau bestimmen zu können, ist der Verletzte auf die Anzahl der Aufrufe der Seite sowie des verlinkten Schreibens angewiesen.
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07. Januar 2010

Empfehlung durch Dritte ersetzt nicht die Einwilligung in Werbeanrufe und Werbefaxe

Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2009, Az.: 4 U 219/08

Werbemaßnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sind unzulässig. Erfolgt ein Werbeanruf aufgrund einer Empfehlung durch einen Dritten, ist hierzu dennoch die Einwilligung des Angerufenen erforderlich. Dies gilt auch bei einem Thema von hochgradigem öffentlichen Interesse. Gegenüber Unternehmen kommt es bei der Beurteilung des mutmaßlichen Interesses des Angerufenen immer auf dessen Sicht an und nicht auf die eines Dritten. Entsprechendes gilt zudem für Faxzusendungen.
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05. Januar 2010

Nachgebauter NINTENDO-DS-Adapter verletzt Urheber- und Wettbewerbsrecht

Urteil des LG München I vom 14.10.2009, Az.: 21 O 22196/08 Die spezielle Formatierung von Nintendo-DS-Karten stellt eine technische Maßnahme zum Schutz eines nach dem UrhG geschützten Werkes - hier der auf der Karte befindlichen Spiele - dar. Der Entwurf und die Herstellung einer Adapterkarte, mit welcher diese Schutzfunktion umgangen werden kann, stellen einen Verstoß gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht dar und begründen einen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz.
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05. Januar 2010

Werbung für Arzneimittel: „keine Generika“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.07.2009, Az.: 3 U 221/08

Die Werbung mit der Aussage, dass ein bestimmtes Marken- Arzneimittel kein Generikum sei, ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn es aus klinisch-praktischer Perspektive betrachtet tatsächlich ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit gleiches, jedoch preiswerteres Präparat gibt. Es besteht insofern ein Unterlassunsanspruch aus § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 3 HWG.
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