Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 23.02.2010, Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09 und 190/09
Gegenüber potentiellen oder tatsächlichen Kunden muss ein Kreditinstitut im Rahmen einer Geschäftsanbahnung gewisse Informationspflichten (§ 675 a BGB) erfüllen, damit ein Kunde die verschiedenen Konditionen der Institute vergleichen kann. Gegenüber einem Verbraucherschutzverband gelten diese Pflichten jedoch nicht.www.notar-in-X-Stadt.de
Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08
Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.Nicht abwählbare Einwilligungsklauseln in Verträgen sind unwirksam
Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az.: 4 O 90/09, 4 O 89/09
Einwilligungsklauseln, die unbestimmte Werbung an den Kunden zulassen und dem Vertragspartner erlauben, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sind dann unzulässig, wenn der Kunde diesen Klauseln beim Abschluss des Vertrages zwangsweise zustimmen muss und auch keine Abwahlmöglichkeit hat. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln müssen die Einwilligungspassagen im Vertragstext deutlich vorgehoben sein und der Kunde durch seine gesonderte Erklärung aktiv in Werbung und der Weitergabe seiner Daten zustimmen.EKW-Steuerberater: Die berufsrechtlich zulässige sachbezogene Werbung
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 77/07
Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.„Kräutertee“: Kosten einer zweiten Abmahnung nicht erstattungsfähig

Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen.
Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung
Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2010, Az.: 4 U 141/09
Nach der Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm ist es zulässig eine Blickfangwerbung zu schalten, wenn es sich dabei noch nicht um ein annahmefähiges Angebot handelt. Unterbleibt ein Hinweis auf eine Abgabenbeschränkung, liegt eine Irreführung des Verbrauchers nicht vor, wenn der unterbliebene Hinweis noch vor der Kaufentscheidung deutlich in unübersehbarer Weise nachgeholt wird.Oracle: Verfahrensunterbrechung bei Anspruch auf Drittauskunft
Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07
Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.Simple Mathematik trübt Preisklarheit nicht…
Ein bloßer Bagatellverstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung ist anzunehmen, wenn an Stelle der Grundpreisangabe auf 1 Liter eine Preisangabe bezüglich 100 ml des beworbenen Produkts vorliegt. Ein Wettbewerbsverstoß ist jedoch im Rahmen dieser Bagatelle zu verneinen, da es nach Auffassung des Senats dem Verbraucher zumutbar ist, durch "denkbar einfache Rechenoperationen wie hier zu dem eigentlichen Vergleichspreis" zu kommen. Beeinträchtigungen der Preisklarheit sind aufgrund derartiger Angaben also nicht zu befürchten, da dem Verbraucher anhand einer einfachen Multiplikationsrechnung der Preisvergleich ermöglicht wird und die Preisangabe damit den Gesetzeszweck noch erfüllt.
Die Werbung mit fremden Testergebnissen
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09
Die Werbung eines Unternehmens mit fremden Testergebnissen kann unzulässig sein. In der Werbung muss deutlich gemacht werden, dass sich die Testergebnisse nicht auf das werbende, sondern auf ein anderes Unternehmen beziehen. Erfolgt diese Aufklärung nicht, handelt es sich um einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.