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26. März 2010
Beschluss des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 6 W 60/09
Die Neufahrzeugwerbung im Internet ist mit einem Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zu versehen. Fehlt dieser, ist der Umstand geeignet, die Interessen des Verbrauchers spürbar zu beeinträchtigen. Der für Internetwerbung vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden soll sicherstellen, dass der Verbraucher unter den Bedingungen der Besonderheiten des elektronischen Mediums die relevanten Informationen zur Kenntnis nehmen kann.
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26. März 2010
Urteil des OLG Köln vom 02.10.2009, Az.: 6 U 95/09
Sendet ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden unaufgefordert ein Werbeschreiben zu, dem eine Kreditkarte beigefügt ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenfrei testen darf, so ist dieses Vorgehen nicht wettbewerbswidrig. Dies ist sogar dann zulässig, wenn der Verbraucher das Werbeschreiben nicht schon vor dem Öffnen als bloße Werbung identifizieren kann. Denn das Schreiben selbst enthielt deutliche und unmissverständliche Hinweise darauf, dass nach Ablauf des ersten Jahres Kosten entstehen würden.
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26. März 2010
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 114/09
Es ist keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn ein ausländischer Hersteller und Markeninhaber seine angebotene Waren mit dem Kennzeichen "®" versieht und sie anschließend in Deutschland vertreibt. In der Bundesrepublik besteht aufgrund des Kennzeichens zwar kein Markenschutz, jedoch sei in der Verwendung des "®" keine Irreführung der Verbraucher zu erkennen, so das OLG Köln.
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25. März 2010
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 129/09
Äußerungen über die geschäftlichen Verhältnisse eines konkurrierenden Unternehmens in Pressemitteilungen, die das eigene Angebot als überlegen darstellen, müssen sich wie andere Angaben im Rahmen vergleichender Werbung am wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot messen lassen.
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25. März 2010
Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2010, Az.: I-4 U 189/09
Eine Unterlassungserklärung kann grundsätzlich unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Solche Bedingungen dürfen aber nur für den Fall aufgenommen werden, dass sich das zu unterlassende Verhalten später als rechtmäßig herausstellt. Vorliegende Bedingung umfasste die allgemein verbindliche, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhende Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, ohne dass die Klärung des Verhaltens als rechtmäßig ausdrücklich aufgenommen wurde. Der Beklagte wurde von uns im gerichtlichen Verfahren vertreten.
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24. März 2010
Top-Urteil
Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 58/07
Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.
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24. März 2010
Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2010
Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem EuGH darf der Spirituosen-Hersteller "Underberg" weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" oder "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte kritisiert, dass durch diese Aussagen eine medizinische Wirkung des Produkts suggeriert werde. Das OLG Düsseldorf lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch aufgrund mangelnder Dringlichkeit ab - schließlich werbe der Hersteller so schon seit Jahrzehnten.
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23. März 2010
Top-Urteil
Urteile des EuGH vom 23.03.2010, Az.: C-236/08, C-237/08, C-238/08
Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.
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19. März 2010
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.02.2010, Az.: 6 U 237/08
Der Begriff "Branchenbuch" für ein Sammelwerk ist dann aufgrund der Verkehrsauffassung dieses Begriffs irreführend, wenn nicht deutlich herausgestellt wird, dass das Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Darüber hinaus ist bei der Versendung eines auf den Abschluss eines Vertrag gerichteten Formulars dann keine Irreführung zu befürchten, wenn dem Versand ein klarstellendes Telefongespräch über die Rechtsnatur des Formulars vorausging.
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19. März 2010
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.02.2010, Az.: 6 U 236/09
Die Produktidee allein, Formfleisch im Toaster zuzubereiten, unterliegt keinem wettbewerbsrechtlichen ergänzenden Leistungsschutz. Für das zu toastende Formfleisch bestand schon kein vorrangiger markenrechtlicher Schutz, da sich das Formfleischstück allein auf die Erzielung der technischen Wirkung im Rahmen der Zubereitungsmöglichkeit im Toaster beschränkte. Es kann deshalb nur dann ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz in Frage kommen, wenn zusätzlich noch ein weiterer Unlauterkeitsumstand hinzutritt - dieser fehlte jedoch im vorliegenden Fall.
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