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Urteil_Bundesgerichtshof
27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten

Urteil des LG München I vom 12.10.2009, Az.: 11 HK O 12604/09

Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten

Beschluss des OLG München vom 11.01.2010, Az.: 6 U 5088/09

Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt

Beschluss des LG Stuttgart vom 20.04.2010, Az.: 17 O 195/10

Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt. Eine weitere einstweilige Verfügung erließ auf unseren Antrag das LG Stuttgart (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 17 O 195/10) gegen eine andere GmbH des Real-Konzerns.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt

Beschluss des LG Augsburg vom 14.04.2010, Az.: 84 O 1293/10

Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im
vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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23. April 2010

Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig

Pressemitteilung Nr. 85/2010 des BGH zum Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09

Ein Grabmalhersteller oder -händler darf nach Kenntniserlangung eines Todesfalles auf postalischem Wege für seine Produkte werben. Jedoch muss der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt in einem aktuellen Urteil, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für ein solches Werbeschreiben an die Hinterbliebenen ausreicht, damit die Werbung keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt.
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22. April 2010

Das gesunde Wasser – Werbung mit ungesicherten Wirkzusagen

Urteil des LG Bielefeld vom 06.04.2010, Az.: 15 O 221/08

Mit Wirkzusagen darf nur dann geworben werden, wenn sie wissenschaftlich hinreichend gesichert sind. Werbeaussagen, die sich lediglich auf Einzelmeinungen und Studien eines Professors beziehen, genügen einem wissenschaftlichen Beweis für eine tatsächliche Wirkung nicht und sind somit unzulässig.
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22. April 2010

Zulässige Mehrfachabmahnung oder schon Salamitaktik?

Urteil des OLG Hamm vom 21.01.2010, Az.: 4 U 168/09

Ein Unternehmen, das im Internetauftritt eines Mitbewerbers ein Wettbewerbsverstoß feststellt und abmahnt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Webseite auf weitere Wettbewerbsverstöße zu prüfen. Insoweit besteht dahingehend keine allgemeine Beobachtungs- und Prüfungspflicht des Abmahnenden. Wird im Nachhinein bei dem selben Mitbewerber ein weiterer Verstoß festgestellt, so ist eine zweite Abmahnung dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung hiervon noch keine Kenntnis hatte.
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22. April 2010

Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09

Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.
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20. April 2010

Werbekostenzuschüsse senken den Einstandspreis

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.2009, Az.: VI-2 Kart 9/08 OWi Werden Werbekostenzuschüsse auf die Rechnungspreise der beworbenen Waren verrechnet, so stellen die so berechneten Preise Einstandspreise dar. Das Bundeskartellamt warf den Verdacht auf, die Drogeriekette R. würde ihre Mitbewerber dadurch behindern, dass sie ihre Waren unter dem Einstandspreis verkauft habe. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Ansicht des Drogerieunternehmens, dass bei der Preiskalkulation zulässigerweise Werbezuschüsse berücksichtigt wurden und somit kein Kartellrechtverstoß anzunehmen sei.

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