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Urteil_Bundesgerichtshof
30. April 2010

Irreführung durch Werbung mit alternativen Heilmethoden

Urteil des PfalzOLG vom 28.05.2008, Az.: 4 U 160/08 Eine Werbung mit medizinischen Heilmethoden ist dann irreführend und somit unzulässig, wenn die Heilmethoden nicht zu dem therapeutischen Effekt führen, den sie versprechen. Dabei reicht es für die Irreführung über Therapiemöglichkeiten schon aus, wenn die Wirksamkeit oder Wirkung des konkreten Heilmittels oder der fraglichen Handlung nicht hinreichend nachgewiesen ist. Es liegt beim Werbenden, die Richtigkeit seiner Angaben zu beweisen.
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30. April 2010

Multi-Level-Marketing-System oder doch progressive Kundenwerbung?

Urteil des LG Hamburg vom 13.08.2009, Az.: 327 O 296/09

Ist ein Vertriebspartner lediglich dann zum Erhalt einer Provision berechtigt, wenn er zugleich einen monatlichen Warenabsatz in Mindesthöhe tätigt, so liegt darin ein verstecktes "Eintrittsgeld" im Sinne einer unzulässigen progressiven Kundenwerbung. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass die Provisionshöhe an die Anzahl neu geworbener Systemteilnehmer gekoppelt ist. 
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30. April 2010

Internetwerbung ohne verbrauchsabhängige Preisangabe verboten

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 164/09

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Gas an Endverbraucher anbietet hat in einer gut wahrnehmbaren Weise den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit anzugeben. Enthalten Internetseiten, die ein Verbraucher zwingend aufrufen muss, um eine Bestellung abzugeben keine solche Preisangabe, so liegt ein Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung und mithin ein Wettbewerbsverstoß vor. 
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30. April 2010

Kostenverteilung bei Unterlassungsklage vor unzuständigem Gericht

Beschluss des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZB 37/09

Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.
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29. April 2010

Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig

Pressemitteilung Nr. 92/2010 zum Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 23/08

In einem Werbeprospekt enthaltene Angaben sind für den Reiseveranstalter gemäß § 4 Abs. 2 BGB-InfoV bindend. Preisanpassungen vor Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sich der Veranstalter diese im Prospekt für den Kunden deutlich zu erkennen vorbehält. Eine flexible Preisanpassung mit Hilfe eines "tagesaktuellen Preissystems", mit dem sich der Reiseveranstalter Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält sind zulässig und verstoßen nicht gegen geltenden Preisrecht.
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28. April 2010

Tierapotheke – aber nur mit Zulassung

OLG Stuttgart Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 U 21/09 Wirbt ein Internetshop mit der Aussage "Ihre 24 h Internet Tierapotheke" geht ein wettbewerbsrechtlich relevanter Teil des Verkehrskreises davon aus, dass es sich hierbei um eine zugelassene Apotheke handelt, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreibt. Diese Werbung ist daher als irreführend und somit als unlauter anzusehen, wenn der Apotheke eine entsprechende Zulassung fehlt.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten

Urteil des LG München I vom 12.10.2009, Az.: 11 HK O 12604/09

Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten

Beschluss des OLG München vom 11.01.2010, Az.: 6 U 5088/09

Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt

Beschluss des LG Stuttgart vom 20.04.2010, Az.: 17 O 195/10

Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt. Eine weitere einstweilige Verfügung erließ auf unseren Antrag das LG Stuttgart (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 17 O 195/10) gegen eine andere GmbH des Real-Konzerns.
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27. April 2010

kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung in Prospekt

Beschluss des LG Augsburg vom 14.04.2010, Az.: 84 O 1293/10

Werden in einem Prospekt Waren beworben, müssen diese für den gesamten
Gültigkeitszeitraum in angemessener Menge je Größe bereitgehalten werden. Im
vorliegenden Fall waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Einzelhandelskonzern Real vorgegangen. Als Streitwert wurden hier 500.000 € angesetzt.
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