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Urteil_Bundesgerichtshof
16. Juni 2010

„Schmeckt wie frische Frucht“ nicht irreführend

Urteil des OLG Köln vom 18.09.2010, Az.: 6 U 57/09

Die Werbeaussage, ein Brotaufstrich schmecke wie frische Frucht, nimmt Bezug auf den Geschmack des Produkts, nicht auf dessen Herstellung. Der Verbraucher sieht darin keinen Anhaltspunkt, dass dies auf der Verwendung frischer Früchte anstelle zuvor tiefgekühlter Früchte beruht. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird ohnehin nicht davon ausgehen, dass sich bei Brotaufstrichen, welche das ganze Jahr über in den Regalen der Supermärkte zu finden sind, trotz der jahreszeitlich begrenzten Erntezeit immerfort Produkte finden, die aus frisch verarbeiteten Früchten erstellt worden sind. Da der Geschmack nicht objektiv nachprüfbar ist und es daher bereits an Angaben von Tatsachen fehlt, über die der Verbraucher getäuscht werden soll, ist die streitgegenständliche Werbeaussage nicht irreführend.
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16. Juni 2010

Arzneimittelwerbung ohne Angaben

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.07.2009, Az.: 2 U 4/09

Auch eine Werbung auf einem Lastkraftwagen mit dem Slogan "Erkältung? Da gibt´s doch was von ..." und der in Form ihrer Verpackung abgebildeten Arzneimittel, muss die für vorgeschriebenen Pflichtangaben sowie den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“ enthalten. Durch die Erwähnung einer überschaubaren Anzahl von Präparaten steht die Absatzförderung der Mittel im Vordergrund. Ferner beinhaltet die Werbung eine Aussage über die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung der Präparate.
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16. Juni 2010

„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel

Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 02.06.2010, Az.: 22 O 514/10
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
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15. Juni 2010

Werbung mit Testergebnissen – wenn, dann richtig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 26.03.2010, Az.: 38 O 1/10

Erhält ein Produkt in zwei Vergleichstests jeweils exakt dieselbe Endbewertung wie vergleichbare Konkurrenzprodukte, ist eine Werbung des Hersteller für sein Produkt als „Besten seiner Gruppe“ sowie als „Award winner 2008“ irreführend und wettbewerbswidrig, wenn der Test kein Produkt zum Gruppenbesten kürte.
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14. Juni 2010

Unzutreffende Werbung mit Preisnachlass wegen totaler Geschäftsaufgabe wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 159/09

Die Werbung für einen Teppichverkauf  mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
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14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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09. Juni 2010

Magna/Karmann – Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss von Cabriodach-Herstellern

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 26.05.2010

Das Bundeskartellamt hat nach einer viermonatigen Prüfung den Erwerb der insolventen europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den kanadischen Automobilzulieferer Magna untersagt. Durch einen Zusammenschluss würden europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existieren und ein Binnenwettbewerb zwischen den nahezu gleich starken Unternehmen sehr unwahrscheinlich werden. "Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen", so der Präsident des Bundeskartellamtes.
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09. Juni 2010

Untersagung der Fusion Springer/ProSieben/Sat.1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 114/2010 des BGH zum Urteil vom 08.06.2010, Az.: KVR 4/09 Der geplante Zusammenschluss der Axel Springer AG und der Fernsehsender ProSieben/Sat.1 wurde Anfang 2006 vom Bundeskartellamt untersagt. Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof entschieden nun in einem aktuellen Beschluss, dass das Bundeskartellamt den geplanten Zusammenschluss zu Recht untersagte, da ein solches Vorhaben die marktbeherrschende Stellung der beiden Unternehmen auf dem bundesweiten Markt für das Angebot von Werbezeiten in Fernsehprogrammen verstärkt hätte.
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04. Juni 2010

Angabe von Versandkosten ins Ausland

Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10

Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.
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04. Juni 2010

Einwendungen bei Online-Marketingvertrag

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.07.2009, Az.: 20 S 139/08
 
Die Klägerin forderte die Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag. Gegenstand dieses Vertrages war unter anderem die Einrichtung von Google-Adwords. Das Gericht gab der Klage statt, da der Beklagte seine Einwendungen nicht ausreichend darlegt und bewiesen hat. Unter anderem sei bei einem Online-Marketingvertrag kein Erfolg geschuldet, so dass sich keine Vertragsverletzung daraus ergebe, dass die Adwords-Anzeige nur in ca. 0,166 % der Fälle angeklickt worden ist. Daraus folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet hat. Der Beklagte habe auch nicht vorgetragen, dass 50 Klicks bei 30.000 Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sind. Immerhin handele es sich hierbei um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden.
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