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Urteil_Bundesgerichtshof
07. Juli 2010

Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache

Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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05. Juli 2010

Wettbewerbsrechtlich unzulässige Traditionswerbung

Urteil des OLG Oldenburg vom 22.04.2010, Az.: 1 W 16/10

Ein Unternehmen darf grundsätzlich mit einer langjährigen Familientradition werben. Da eine sogenannte Alterswerbung jedoch versteckte Qualitätsmerkmale enthält, die den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung beeinflussen können, darf sie nur in einem bestimmten Umfang erfolgen. Eine Bewerbung mit einer Unternehmenskontinuität muss auch während des hervorgehobenen Zeitraums angedauert haben. Eine Werbung mit einer 110jährigen Familientradition, obwohl das Unternehmen erst vor 18 Jahren neu gegründet wurde, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.
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01. Juli 2010

Kleinanzeigenportal trifft Pflicht zur Eindämmung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 61/09

Durch Einrichtung und Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen schafft der Betreiber dadurch, dass er Gewerbetreibende nicht zur Einhaltung der Impressumspflicht zwingt, eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen. Ein bloßer Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche Anbieter auf der Portalseite ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass der Anzeigenschalter alle nötigen Impressumsangaben bereitstellt.
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25. Juni 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07

Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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23. Juni 2010

Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking

Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10

Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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23. Juni 2010

Bestimmter Unterlassungsantrag für Arzneimittelwerbung ohne Pflichtangaben

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 202/07

Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel zu unbestimmt. Soweit die Verletzungshandlung aber unstreitig ist und sich das mit dem Antrag Begehrte aus dem Sachvortrag des Klägers eindeutig ergibt, führt die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit. Gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen nicht in den Unterlassungsantrag aufgenommen werden, wenn dieser die konkrete Verletzungshandlung beschreibt. Ist der Antrag aber über die konkrete Verletzungshandlung hinaus allgemein abstrakt gefasst, müssen gesetzliche Ausnahmen mit aufgenommen werden, da dieser ansonsten auch erlaubte Verhaltensweisen erfassen würde.

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23. Juni 2010

„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss

Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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18. Juni 2010

Vermeintliche „Frei Haus Lieferungen“ sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 Wirbt ein Vertreiber von Werbemitteln mit dem Hinweis "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert", ohne dabei auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Bestellwert unter 50,00 Euro ein Mindermengenzuschlag von 4,80 Euro erfolgt und bei Onlinebestellungen Verpackungskosten berechnet werden, so verhält er sich gegenüber anderen Mitbewerbern wettbewerbswidrig.
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18. Juni 2010

Unzulässige Jackpot-Werbung

Urteil des OLG Hamm vom 29.04.2010, Az.: 4 U 198/09 Steht die Aufforderung zur Teilnahme am Glückspiel durch die blickfangmäßige Herausstellung des im Jackpot befindlichen Betrages gegenüber den nur sehr klein gehaltenen Warn- und Aufklärungshinweisen zu sehr im Vordergrund, kann von einer schlichten Information der Interessenten und Aufklärung über die Möglichkeit zum legalen Glücksspiel keine Rede mehr sein. Solche Werbung ist wettbewerbswidrig.

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