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25. Juni 2010
Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07
Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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23. Juni 2010
Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10
Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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23. Juni 2010
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 202/07
Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel zu unbestimmt. Soweit die Verletzungshandlung aber unstreitig ist und sich das mit dem Antrag Begehrte aus dem Sachvortrag des Klägers eindeutig ergibt, führt die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit. Gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen nicht in den Unterlassungsantrag aufgenommen werden, wenn dieser die konkrete Verletzungshandlung beschreibt. Ist der Antrag aber über die konkrete Verletzungshandlung hinaus allgemein abstrakt gefasst, müssen gesetzliche Ausnahmen mit aufgenommen werden, da dieser ansonsten auch erlaubte Verhaltensweisen erfassen würde.
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23. Juni 2010
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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21. Juni 2010
Beschluss des BPatG vom 27.04.2010, Az.: 29 W (pat) 6/10
Die Wortfolge "Just for me!" ist für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios als Marke eintragbar. Die sloganartige Wortkombination, welche aus allgemein geläufigen Wörtern des englisches Grundwortschatzes besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf.
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18. Juni 2010
Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10
Wirbt ein Vertreiber von Werbemitteln mit dem Hinweis "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert", ohne dabei auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Bestellwert unter 50,00 Euro ein Mindermengenzuschlag von 4,80 Euro erfolgt und bei Onlinebestellungen Verpackungskosten berechnet werden, so verhält er sich gegenüber anderen Mitbewerbern wettbewerbswidrig.
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18. Juni 2010
Urteil des OLG Hamm vom 29.04.2010, Az.: 4 U 198/09
Steht die Aufforderung zur Teilnahme am Glückspiel durch die blickfangmäßige Herausstellung des im Jackpot befindlichen Betrages gegenüber den nur sehr klein gehaltenen Warn- und Aufklärungshinweisen zu sehr im Vordergrund, kann von einer schlichten Information der Interessenten und Aufklärung über die Möglichkeit zum legalen Glücksspiel keine Rede mehr sein. Solche Werbung ist wettbewerbswidrig.
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18. Juni 2010
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2010, Az.: 4 U 36/10
Wirbt ein Reisevermittler mit Reisen in die Türkei zur Durchführung von kosmetischen Behandlungen, verhält er sich wettbewerbswidrig, wenn der über seine Internetwerbung mit den Worten "In unserer Klinik in J treffen Sie auf erfahrene Spezialisten" wirbt. Durch die Angabe "in unserer Klinik" entsteht der unrichtige Eindruck, dass der Reisevermittler die Klinikleistungen auch selbst erbringt und nicht nur vermittelt. Diese Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises ist folglich unlauter und somit wettbewerbswidrig.
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16. Juni 2010
Urteil des OLG Braunschweig vom 27.01.2010, Az.: 2 U 225/09
Das OLG Braunschweig entschied, dass zwei Anbieter von Bekleidung nicht automatisch in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Der Kläger entwarf und vertrieb Herrenkleidung, wohingegen die Beklagte gebrauchte und neuwertige Damen- und Kinderbekleidung vertrieb. Diese Waren sind jedoch nicht austauschbar; der nach Männerbekleidung suchende Durchschnittskunde kaufe nicht alternativ Damenbekleidung, so dass das Angebot der Beklagten den Kläger nicht im Absatz behindern oder stören könne.
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16. Juni 2010
Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2010, Az. 408 O 95/09
Ein bekannter Kaffeehändler bietet online u.a. auch verschiedene Finanzangebote und Versicherungen an. Die Verträge werden bei Kundeninteresse von einem eingetragenen Versicherungsvertreter vermittelt und geschlossen. Für die Beurteilung einer Vermittlereigenschaft kommt es auch darauf an, inwieweit der Anbieter aus der Sicht des Kunden in die konkrete Vertragsanbahnung eingebunden ist und wer aus seiner Sicht der Vermittler ist. Da der Kaffeehändler unter seiner Marke dem Kunden den Abschluss konkreter Versicherungsprodukte mit nur von ihm gewährten Konditionen ermöglicht und die Verträge direkt online abgeschlossen werden können, ist dieser als Versicherungsvermittler anzusehen. Ein bloßer Tippgeber ziele nicht auf die Abgabe einer konkreten Willenserklärung ab, sondern nenne nur Abschlussmöglichkeiten.
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