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Urteil_Bundesgerichtshof
14. Juli 2010

„Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“

Urteil des LG Osnabrück vom 02.06.2009, Az.: 18 O 106/09

Die Werbeaussage, dass man die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands sei, ist eine Alleinstellungsbehauptung. Der Verbraucher wird trotz der Beschränkung "wahrscheinlich" davon ausgehen, dass die Apotheke auch wirklich die günstigste Apotheke gegenüber der inländischen Konkurrenz ist. Sind die Preise jedoch überhaupt nicht niedriger angesetzt als die der Konkurrenz, sondern bezieht sich lediglich auf einen Paketpreis eines bestimmt zusammengesetzten Warenkorbes, ist eine solche Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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13. Juli 2010

Gesamtpreisangabe muss anfallende Buchungsgebühren beinhalten

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.02.2010, Az.: 12 O 173/09

Ein Online-Reiseportal  muss als Vermittler von Flügen den Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller anfallenden Buchungsgebühren ausweisen, sofern der Preis als „Gesamtpreis“ angegeben wird. Ein entsprechender kleiner Sternchenvermerk ist nicht ausreichend, sofern dieser die Gebühren nicht transparent konkretisiert.
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09. Juli 2010

Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09

Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Die Veröffentlichung einer Fotografie in einer Hochzeitszeitschrift, die Braut und Bräutigam während der Trauung zeigt, ist als besonders eingriffsintensiv und persönlichkeitsrechtsverletzend zu betrachten. Den Geschädigten steht ein Wertersatz zu, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu ermitteln ist. Vorliegend wurden Braut und Bräutigam jeweils 2.500 € zugesprochen.
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09. Juli 2010

Keine Irreführung bei unbekannten Kennzeichen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.06.2010, Az.: 6 U 53/10

Im Gegensatz zu einer Verwechslungsgefahr im Markenrecht setzt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens (§ 5 II UWG) voraus, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht. Eine solche ist jedoch nur bei einer gewissen Bekanntheit des betroffenen Kennzeichens des Mitbewerbers gegeben.
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08. Juli 2010

Blutzucker-Teststreifen nur mit deutschsprachiger Gebrauchsanweisung

Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 185/07 In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, darunter versteht man z. B. Teststreifen zur Blutzuckermessung, dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind. Andernfalls sind diese als wettbewerbswidrig einzustufen.

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08. Juli 2010

Dr.-Titel ohne Erläuterung

Urteil des LG Kiel vom 18.12.2009, Az.: 14 O 70/09

Das Führen eines im Ausland erworbenen „Dr.-Titels“ ohne weitergehende Erläuterung in welchem Fach der Titel erworben wurde, stellt keine irreführende und unzulässige geschäftliche Handlung dar. In der Bevölkerung ist bekannt, dass ein „Dr.-Titel“ nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende berufstätig ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich ein durchschnittlicher Verbraucher überhaupt noch konkrete Vorstellungen macht, ob der „Dr.-Titel“ im In- oder Ausland und unter welchen Voraussetzungen erworben wurde.
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08. Juli 2010

Werbung mit „rechtlicher Betreuung“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 30/10 Wirbt ein Betreuer mit der im Gesetz vorgesehenen Angabe "Rechtliche Betreuung", so ist die Werbung dann nicht als irreführend einzustufen, wenn dabei zugleich ein Berufsabschluss mitgeteilt wird, der nicht auf die Erbringung einer umfassenden Rechtsberatung hinweist, wie beispielsweise die Bezeichnung "Dipl.-Sozialarbeiter und Heilpraktiker".
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08. Juli 2010

Gratis – aber nur für einen Tag

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.05.2010, Az.: 6 U 33/09 Die blickfangartig hervorgehobene Werbeaussage "heute gratis!" bezogen auf den Abruf von Informationen wie "Bastelanleitungen" und "Steuertipps" ist als wettbewerbswidrig einzustufen, wenn sich das kostenlose Angebot nur auf eine eintägige Testphase bezieht und diese sich anschließend in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Mit einer solchen "gratis"-Werbung wird dem durchschnittlichen Verbraucher suggeriert, dass seine abgegebene Willenserklärung keine Kostenfolgen haben wird.
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07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
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