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Urteil_Bundesgerichtshof
22. September 2010

Im Ausland erworbener „Master of Science“ auch in Deutschland wettbewerbsmäßig

Urteil des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZR 172/08 a) Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
b) Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW.
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22. September 2010

Wettbewerbsrecht gilt auch für gesetzliche Krankenkassen

Urteil des OLG Celle vom 09.09.2010, Az.: 13 U 173/09 Die Streitigkeit einer klagebefugten Einrichtung mit einer gesetzlichen Krankenkasse über die Mitgliederwerbung der gesetzlichen Krankenkasse gehört vor die ordentlichen Gerichte, wenn kein Verstoß gegen das SGB V, sondern nur ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gerügt wird.
Eine gesetzliche Krankenkasse kann als Unternehmen angesehen werden, soweit sie nicht nur im Rahmen ihres gesetzlichen Versorgungsauftrages handelt, sondern auch wirtschaftlich tätig wird. Dem steht eine richtlinienkonforme Auslegung des UWG nicht entgegen.
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22. September 2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als „Gen-Milch“ mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig

Beschluss des BVerfG vom 08.09.2010, Az.: 1 BvR 1890/08 Ein Verein zum Schutz der Umwelt und Verbraucher darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Produkte eines Herstellers von Molkereiprodukten als „Gen-Milch“ bezeichnen, wenn die Milchkühe auch gentechnisch verändertes Futter bekommen. Der Begriff sei als Schlagwort substanzarm. Seine Verwendung stelle daher keine konkrete Tatsachenbehauptung dar, die Fehlvorstellungen stützen würde, und sei folglich von der Meinungsfreiheit geschützt.
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22. September 2010

Mietwagenwerbung im Telefonbuch unter „T“ nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.07.2010, Az.: 6 U 186/10 Das Inserat einer Mietwagenfirma ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn es gezielt im Telefonbuch unter „T“ , also bei „Taxi“, geschaltet wird. Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, sind nicht schon deshalb als unlauter anzusehen, weil sie sich auf den Absatz des Mitbewerbers –hier ein Taxiunternehmen- nachteilig auswirken können, sondern erst dann, wenn sie auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen. Eine Werbung für Mietwagenverkehr darf allerdings nicht geeignet sein, um zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Insoweit folgt aus der deutlich herausgestellten Überschrift „Mietwagen“ jedoch eine hinreichende Klarstellung, dass kein Taxenverkehr angeboten wird.
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20. September 2010

„Side-by-Side-Vergleich“ in Werbung nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 19.05.2010, Az.: 6 U 205/09

Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Waschmittelhersteller in einer Vorher-Nachher-Werbung für ein Fleckentferner -Pulver ein Wäschestück zeigt, wobei das Nachherbild deutlich aufgehellt präsentiert wird. Diese Form der Werbung ist nicht irreführend. Sie ist nicht geeignet, bei dem Durchschnittsverbraucher die falsche Vorstellung hervorzurufen, der Fleckenentferner verfüge über eine aufhellende Wirkung. Die angesprochenen Verkehrskreise wird vielmehr davon ausgehen, dass ein Fleckentferner, allein dazu dient, Flecken aus der Wäsche zu entfernen. Sollte das beworbene Waschmittel noch zusätzlich aufhellende Wirkung haben, so würde der angesprochene Verkehr erwarten, dass diese Wirkung auch ausdrücklich in der Werbung angesprochen würde.
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16. September 2010

Auch Parallelimporteur trifft Beweislast

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.04.2010, Az.: 5 U 106/08 Ein Anbieter von parallel importierten Pflanzenschutzmitteln unterliegt zumindest der sekundären Darlegungslast dafür, dass das vom ihm angebotene Produkt mit dem Ausgangsprodukt identisch ist. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Verkehrsfähigkeit des importierten Produktes grundsätzlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bezug auf das Originalprodukt bestätigt worden ist.
Die Darlegungspflicht besteht auch dann, wenn der Anbieter damit wirbt, das importierte Produkt sei mit dem Ausgangsprodukt " chemisch identisch".
Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, der die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 11 UWG vorbereiten soll, verjährt in der gleichen Zeit wie eben dieser Schadensersatzanspruch.
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15. September 2010

„Heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbsgemäß

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08

Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
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07. September 2010

Haftung auch für Auftragswerbung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.08.2010, Az.: 6 U 67/09 Der Betreiber einer Goldankaufagentur muss sich einen Wettbewerbsverstoß durch eine Werbung, die ein selbständiger Ankäufer ohne sein Wissen für ihn geschaltet hat, dann zurechnen lassen, wenn die geschaltete Werbung individuell auf ihn ausgerichtet ist. Da eine solche Art von Werbung normalerweise zum eigenen Betriebsbereich der Agentur gehört, ist von einem Auftragsverhältnis mit dem Ankäufer auszugehen, aufgrund dessen die Agentur die geschaltete Werbung kontrollieren könnte und darum hierfür auch verantwortlich ist.
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07. September 2010

Mietwagen kein Jahreswagen aus erster Hand

Urteil des OLG Hamm vom 20.07.2010, Az.: I-4 U 101/10

Einen PKW, der zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde, als „Jahreswagen erster Hand“ zu bezeichnen, stellt eine Irreführung dar. Für die Wertermittlung eines gebrauchten Kfz ist es von Bedeutung, ob es als Mietfahrzeug verwendet wurde, da ein solches nicht so sorgfältig wie ein eigenes Kfz gepflegt wird. Ein Hinweis auf die Nutzung als Mietfahrzeug ist damit zwingend erforderlich.
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30. August 2010

Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 27/08

Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.
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