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06. Dezember 2010
Urteil des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZR 42/08
Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden.
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06. Dezember 2010
Pressemitteilung Nr. 225/2010 des BGH zum Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09
Neben dem bereits vorherrschenden Verbot, für Zigaretten und Tabak im Allgemeinen zu werben, untersagte der BGH nun auch die bloße Imagewerbung für ein Tabakunternehmen. Auch wenn nicht direkt für die Produkte eines Tabakherstellers geworben wird und nur auf das Unternehmen selbst Bezug genommen wird, ist hierin eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung zu sehen. Die dem Tabakkonsum innewohnenden Gefahren dürfen auch nicht mit bloßer Imagewerbung verharmlost werden.
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06. Dezember 2010
Urteil des LG Düsseldorf vom 29.10.2010, Az.: 38 O 26/10
Auf Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Mindestanteil von mehr als 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, besteht gemäß der deutschen Verpackungsverordnung keine Verpflichtung zur Pfanderhebung in Höhe von 0,25 Euro je Verpackung. Diese Ausnahme greift jedoch nicht bei den Getränken, bei denen im Laufe des Herstellungsprozesses ein Molkeerzeugnis möglicherweise nachweisbar gewesen sein mag, das fertige Getränk als Hauptbestandteil jedoch lediglich einen wasserartigen Zusatz beinhaltet.
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06. Dezember 2010
Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 214/07
Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S. des § 5 UWG.
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06. Dezember 2010
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.04.2010, Az.: I-20 U 251/08
Das OLG Düsseldorf entschied im vorliegenden Fall, dass ein Werbebeitrag trotz der Ähnlichkeit zum redaktionellen Text zulässig sei, da sich der nachfolgende Text zum einen von dem redaktionellen Beitrag unterscheide und zum anderen Name des Produkts mehrmals genannt und das Produkt plump und daher erkennbar beworben werde.
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26. November 2010
Urteil des OLG Köln vom 19.11.2010, Az.: 6 U 38/10
Erneut entschied ein Gericht, dass Werbung für Glücksspiele wettbewerbswidrig und somit unzulässig ist. Im vorliegenden Fall urteilte das OLG Köln über eine Werbung für die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften im Internet und am Telefon. Glücksspielwerbung stelle nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern auch einen Verstoß gegen das im Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Werbeverbot.
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19. November 2010
Urteil des OLG Oldenburg vom 16.09.2010, Az.: 1 U 75/10
Die Werbung für einen Pkw mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)"ist wettbewerbswidrig und damit irreführend, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass das Fahrzeug zuvor in einer gewerblich genutzen Fahrzeugflotte als Mietwagen eingesetzt worden war. Der Durchschnittsverbraucher versteht unter dem Begriff "Jahreswagen" einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheidet.
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18. November 2010
Beschluss des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 6 W 43/10
Die Klausel "Kosmetik kann nur im unbenutzten Zustand zurückgenommen werden" entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann ihr nicht entnehmen, ab wann eine den Widerruf ausschließende Benutzung vorliegt. Darüber hinaus würde eine derartige Beschränkung des Widerrufsrechts den Verbraucher in einer Weise belasten, die über die vom Gesetzgeber gewollte Risiko- und Kostenverteilung im Fernabsatzrecht hinausginge.
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17. November 2010
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart)
Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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17. November 2010
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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