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05. März 2011
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.11.2010, Az.: 25 U 65/09
Wer Edelmetalle außerhalb der eigenen gewerblichen Niederlassung ankauft und zu solchen Verkaufsaktionen in Friseurbetrieben durch Handzettel einlädt, ohne im Besitz einer Reisegewerbekarte zu sein, betreibt ein unzulässiges Reisegewerbe und handelt damit wettbewerbswidrig. Nach Ansicht des OLG Frankfurt geht hier die Initiative von dem Gewerbetreibenden aus. Die Situation sei mit Straßen- und Markthändlern vergleichbar, die auch dem Reisegewerbe zuzuordnen sind.
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05. März 2011
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 13.01.2011, Az.: 6 W 177/10
Wird ein Produkt in einem Werbespot damit beworben, dass es bei der Stiftung Warentest mit dem Ergebnis "gut" abgeschnitten hat, so ist zusätzlich die Anzahl der besseren Testergebnisse anzugeben, auch wenn das erreichte Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt. Andernfalls wird der Verbraucher in die Irre geführt, da er bei Werbung mit einem Testergebnis nicht nur ein objektiv gutes, sondern auch ein gegenüber Konkurrenzprodukten relativ gutes Produkt erwartet.
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04. März 2011
Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 157/08
Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.
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02. März 2011
Urteil des LG Kiel vom 10.06.2010, AZ.: 15 O 20/10
Das Versenden von Erinnerungsschreiben an die Inhaber demnächst ablaufender Marken kann eine unlautere Handlung darstellen. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Eindruck einer nicht vorhandenen Nähe des Anbieters zum DPMA vermittelt wird, der unmittelbar drohende Verlust der Marke suggeriert wird und das Zustandekommen der Gesamtkosten nicht transparent darstellt wird. Die Unlauterkeit entfällt auch nicht durch den Hinweis, dass lediglich ein Angebot vorliege.
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02. März 2011
Top-Urteil
Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10
Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.
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02. März 2011
Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08
Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.
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28. Februar 2011
Urteil des OLG Hamm vom 03.02.2011, Az.: I-4 U 160/10
Personen ("einfache Fußpfleger"), welche keine Podologen sind, dürfen sich nicht "medizinische Fußpfleger" nennen. Wirbt ein "einfacher Fußpfleger" mit der Aussage, "Praxis für medizinische Fußpflege", so ist dies eine irreführende Werbung. Begründet wird dies dahingehend, dass nur Podologen einen derartigen Mindeststandart erreichen, welche den Schutz der Gesundheit ausreichend gewährleistet.
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21. Februar 2011
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 17.02.2011, Az.: I-20 U 116/10
Ein Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit der Bezeichnung "einer der Marktführer" werben. Eine entsprechende Werbung ist schon deshalb unzulässig, weil die Tätigkeit eines Ghostwriters im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten eine verbotene Dienstleistung darstellt. Dies gilt auch wenn innerhalb des Angebots darauf hingewiesen wird, dass die Erstellung lediglich für wissenschaftliche Übungszwecke zu verwenden ist und an einer Hochschule nicht als eigene Arbeit ausgegeben werden darf.
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18. Februar 2011
Beschluss des KG Berlin vom 11.02.2011, Az.: 5 W 17/11
Das KG Berlin hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Lesbarkeit von Fundstellenangaben bei der Werbung mit Testergebnissen fest. So sind auch weiterhin unleserliche Angaben genauso wie fehlende Angaben zu behandeln. Hierbei ist auf die Sehfähigkeit eines durchschnittlichen Lesers abzustellen. Nicht mehr lesbar ist im Allgemeinen eine Schriftgröße von weniger als sechs Punkten, hiervon können sich beim Vorliegen besonderer Umstände aber Abweichungen ergeben.
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16. Februar 2011
Pressemitteilung des BGH Nr. 29/2011 zum Urteil vom 11.02.2011; Az.: I ZR 164/09
Die Einhaltung des sog. Double Opt-In Verfahrens muss in einem gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden. Die bloße Behauptung, dass das Double-Opt-In-Verfahren eingehalten wurde, reicht nicht aus. Im vorliegenden Fall wurde die Zustimmung der Kunden zu Werbeanrufen im Rahmen eines Online-Gewinnspieles eingeholt. Als Nachweis für eine Einwilligung zu Werbeanrufen genügt aber nicht die Vorlage von E-Mails, in denen die Kunden die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigen.
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