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Urteil_Bundesgerichtshof
23. Mai 2011

Irreführende Werbung bei unterschiedlichen Preisangaben

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.03.2011, Az.: 6 U 231/09

Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen ein Produkt in unterschiedlichen Geschäftsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und auf der zugehörigen Internetseite nicht deutlich macht, für welche Verkaufsstelle der niedrige und für welche der höhere Preis einschlägig ist. Wird nun auf der Internetseite zu der Verfügbarkeit in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, der niedrigste Preis aufgeführt, so ist dies ohne entsprechende Kennzeichnung, dass der niedrige Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt, unzulässig. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus.
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23. Mai 2011

Rechtsmissbrauch bei sachfremden Motiven

Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010, Az.: I-4 U 60/10 Ist die Intention von Abmahnungen auf ein Gebührengewinnerzielungsinteresse gerichtet, stellt die Geltendmachung solcher Ansprüche einen Rechtsmissbrauch dar und dient nicht dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit reicht nicht aus, um von einem Missbrauch auszugehen, jedoch genügt ein sachfremdes Motiv. Ein solches sachfremdes Motiv liegt vor, wenn in der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen unabhängig von einem Verschulden gefordert werden.
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23. Mai 2011

Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich

Beschluss des KG Berlin vom 14.12.2010, Az.: 5 W 295/10 Ein Zuwarten unter der Wahrung der Regelfrist von zwei Monaten ab Kenntnisnahme einer Markenrechtsverletzung ist regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen. Hat der Antragssteller jedoch bereits Monate zuvor von der Anmeldung einer das Recht an der eigenen Marke beeinträchtigenden Marke Kenntnis erlangt, so dass von einem nicht unerheblichen Verletzungspotential ausgegangen werden musste, rechtfertigt dies eine Ausnahme von dieser Regelung. In einem solchen Fall ist das Zuwarten von knapp weniger als zwei Monaten mangels Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise als dringlichkeitsschädlich anzusehen.
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23. Mai 2011

Wettbewerbswidriger Vertrieb von Säften aus der Guanabana-Frucht

Urteil des LG Stuttgart vom 04.12.2009, Az.: 31 O 117/09 KfH

Der Vertrieb eines Getränkes ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter, wenn es aus Früchten besteht, welche unter die sog. Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) fallen und die erforderliche Zulassung fehlt. Die Verordnung findet auch Anwendung für Lebensmittelzutaten, die bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein nennenswerter Verzehr und damit ein zulassungsfreier Vertrieb ergibt sich jedoch noch nicht aus der bloßen Behauptung, das Fruchtsaftgetränk werde von der Herstellerin seit über 10 Jahren in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
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20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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20. Mai 2011

Zustimmung in Werbung durch AGB nicht zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2011, Az.: I-4 U 174/10

Die erforderliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung kann grundsätzlich auch durch eine entsprechende AGB-Klausel eingeholt werden. Sie muss dann aber besonders hervorgehoben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die AGB-Klausel in einem „Allgemeine Informationen“ überschriebenen Abschnitt enthalten ist, der aus mehreren Absätzen besteht und die Klausel optisch nicht hervorgehoben ist. Generell nicht durch AGB eingeholt werden kann die Einwilligung in Werbung per Fax, Telefon oder Email.
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19. Mai 2011

Streitwert bei Markenverletzung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.04.2011, Az.: 6 W 30/11

Bezüglich der Bemessung des Streitwertes bei einer Markenverletzung, liegt ein hoher Angriffsfaktor auch dann vor, wenn eine Rechtsanwaltsgesellschaft durch entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain den markenrechtlich geschützten Namen eines Unternehmens dazu benutzt neue Mandanten zu gewinnen, um Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Zwar wird die Herkunftsfunktion nicht beeinträchtigt, da der Verkehr das Zeichen letztlich richtig zuordnet, allerdings ist die beanstandende Verwendung der Bezeichnung im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen dieses Unternehmens zu schädigen, da mögliche Neu-Kunden abgefangen und auf eine Internetseite umgeleitet werden, die sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.
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18. Mai 2011

Marke kann zulässiges Firmenschlagwort sein

Beschluss des OLG Köln vom 05.11.2010, Az.: 6 U 67/10

Verwendet ein Unternehmer im Rechtsverkehr nicht seine vollständige Firmierung sondern lediglich eine gängige Marke seines Unternehmens als Firmenschlagwort und gibt dabei zusätzlich seine Adresse, Telefon- und Faxnummer an, so liegt hierin nicht zwingend ein Verstoß gegen §§ 37 I HGB, 3, 5 UWG. Zwar kann dadurch der Eindruck erweckt werden, das Unternehmen stelle sich hiermit vollständig vor. Allerdings gilt dies nicht, wenn eine grafische, blickfangmäßige Hervorhebung der Markenbezeichnung nach Auffassung des Verkehrs gegen eine solche Annahme spricht. Dabei reicht es aus, dass die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert wird und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht ist. Auch eine Irreführungsgefahr besteht in einem solchen Fall nicht.
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16. Mai 2011

Eindeutig als Zeitungsanzeige erkennbare Werbung muss nicht als „Werbeanzeige“ gekennzeichnet werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 04.08.2010, Az.: 5 U 152/09

Eine Anzeige muss nicht ausdrücklich als "Werbeanzeige" bezeichnet werden, wenn sich der werbliche Charakter für den Durchschnittsleser aus den Umständen eindeutig ergibt. Ein ausdrücklicher Hinweis ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn sich die Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung aus der Gestaltung der Anzeige selbst ergibt. In einer solchen Gestaltung liegt keine verschleierte Werbung.
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