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Urteil_Bundesgerichtshof
20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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20. Mai 2011

Zustimmung in Werbung durch AGB nicht zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2011, Az.: I-4 U 174/10

Die erforderliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung kann grundsätzlich auch durch eine entsprechende AGB-Klausel eingeholt werden. Sie muss dann aber besonders hervorgehoben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die AGB-Klausel in einem „Allgemeine Informationen“ überschriebenen Abschnitt enthalten ist, der aus mehreren Absätzen besteht und die Klausel optisch nicht hervorgehoben ist. Generell nicht durch AGB eingeholt werden kann die Einwilligung in Werbung per Fax, Telefon oder Email.
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19. Mai 2011

Streitwert bei Markenverletzung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.04.2011, Az.: 6 W 30/11

Bezüglich der Bemessung des Streitwertes bei einer Markenverletzung, liegt ein hoher Angriffsfaktor auch dann vor, wenn eine Rechtsanwaltsgesellschaft durch entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain den markenrechtlich geschützten Namen eines Unternehmens dazu benutzt neue Mandanten zu gewinnen, um Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Zwar wird die Herkunftsfunktion nicht beeinträchtigt, da der Verkehr das Zeichen letztlich richtig zuordnet, allerdings ist die beanstandende Verwendung der Bezeichnung im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen dieses Unternehmens zu schädigen, da mögliche Neu-Kunden abgefangen und auf eine Internetseite umgeleitet werden, die sich kritisch mit dem Unternehmen befasst.
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18. Mai 2011

Marke kann zulässiges Firmenschlagwort sein

Beschluss des OLG Köln vom 05.11.2010, Az.: 6 U 67/10

Verwendet ein Unternehmer im Rechtsverkehr nicht seine vollständige Firmierung sondern lediglich eine gängige Marke seines Unternehmens als Firmenschlagwort und gibt dabei zusätzlich seine Adresse, Telefon- und Faxnummer an, so liegt hierin nicht zwingend ein Verstoß gegen §§ 37 I HGB, 3, 5 UWG. Zwar kann dadurch der Eindruck erweckt werden, das Unternehmen stelle sich hiermit vollständig vor. Allerdings gilt dies nicht, wenn eine grafische, blickfangmäßige Hervorhebung der Markenbezeichnung nach Auffassung des Verkehrs gegen eine solche Annahme spricht. Dabei reicht es aus, dass die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert wird und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht ist. Auch eine Irreführungsgefahr besteht in einem solchen Fall nicht.
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16. Mai 2011

Eindeutig als Zeitungsanzeige erkennbare Werbung muss nicht als „Werbeanzeige“ gekennzeichnet werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 04.08.2010, Az.: 5 U 152/09

Eine Anzeige muss nicht ausdrücklich als "Werbeanzeige" bezeichnet werden, wenn sich der werbliche Charakter für den Durchschnittsleser aus den Umständen eindeutig ergibt. Ein ausdrücklicher Hinweis ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn sich die Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung aus der Gestaltung der Anzeige selbst ergibt. In einer solchen Gestaltung liegt keine verschleierte Werbung.
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12. Mai 2011

Staatliches Wettmonopol verstößt gegen Berufsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

Beschluss des VG Berlin vom 15.04.2011, Az.: 35 L 177.11

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt erneut seinen Ansicht, dass das staatliche Wettmonopol gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und die europäische Dienstleistungsfreiheit der privaten Sportwetten-Vermittler verstößt. Das Lotterieangebot der Deutschen Kassenlotterie Berlin sei durch seine Hinweise auf hohe Gewinnmöglichkeiten und die gemeinnützige Verwendung der Erlöse auch mit dem Glücksspielstaatsvertrag selbst nicht vereinbar.
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11. Mai 2011

Bereitstellung einer Internetplattform zum Verkauf von Fußballtickets rechtmäßig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.07.2010, Az.: VI-U (Kart) 12/10

Die Bereitstellung einer Internetplattform, auf der Personen Tickets verschiedener Fußballclubs verkaufen können, ist rechtmäßig, auch wenn solche Verkäufe durch die AGB der Fußballclubs untersagt sind.  Der Betreiber einer solchen Plattform fordert nicht zum Vertragsbruch auf und nutzt einen solchen nicht in unlauterer Weise aus. Hierfür reicht das bloße Zurverfügungstellung einer Verkaufsplattform nicht aus. Auch eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten liegt nicht vor.

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06. Mai 2011

Unlautere Auslands-Werbung für das Verfahren der Eizellspende

Urteil des LG Berlin vom 25.11.2008, Az.: 15 O 146/08 Wird im Rahmen von Werbung für das in einigen Ländern zugelassene Verfahren der Eizellenspende der Hinweis erteilt, deutsche Ärzte würden hierfür vorbereitende Untersuchungen durchführen, ist dies wettbewerbswidrig. Im Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende vom deutschen Gesetzgeber als sittenwidrig eingestuft. Der Hinweis auf vorbereitende Untersuchungen unter Beteiligung deutscher Ärzte macht das Angebot damit werbender ausländischer Ärzte attraktiver und fördert somit ihren Geschäftserfolg in sittenwidriger Weise.
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05. Mai 2011

Verkauf ausländischer Lebensmittel in Deutschland nur in deutschsprachig bedruckter Verpackung zulässig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 29.07.2010, Az.: 37 O 9/09

Einem Lebensmittelhändler ist es nicht gestattet in Deutschland Nudeln in ausschließlich mit Texten in italienischer Sprache bedruckten Verpackungen zu verkaufen. Solche Produkte dürfen nur unter Nennung der Zutaten in deutscher Sprache in den Verkehr gebracht werden. Auch die Nährwertkennzeichnungen müssen in deutscher Sprache angegeben werden. Dagegen muss das Haltbarkeitsdatum nicht in deutscher Sprache genannt werden, sofern es besonders groß und vom restlichen Packungsdesign abweichend dargestellt ist.
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