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06. September 2011
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2011, Az.: 5 W 161/11
Massenhafte Abmahnungen, die lediglich dem Zwecke der Gewinnerzielung und nicht der Sauberkeit des Wettbewerbs dienen, sind rechtsmissbräuchlich.
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05. September 2011
Google hat sich gegenüber dem US-Justizministerium wegen Begünstigung verbotener Werbung verpflichtet, eine Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen US-Dollar zu tätigen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, in den USA im Rahmen seiner AdWords-Werbung bereits seit 2003 verbotene Werbung für kanadische Arzneimittelversender bewusst zugelassen zu haben. Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist der "United States Code: Title 21, § 331(a)", welcher es unter anderem verbietet, Medikamente in die Vereinigten Staaten einzuführen oder eine Einfuhr z.B. durch Werbung zu begünstigten, die keine US-behördliche Zulassung haben.
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02. September 2011
Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11
Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.
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29. August 2011
Mit dem Siegeszug des Web 2.0 hat sich eine unzählige Vielzahl an User-Generated-Content Plattformen entwickelt, die nunmehr nutzergenerierte Inhalte in den Mittelpunkt stellen. Insbesondere sogenannte Bewertungsportale im Internet erfreuen sich größter Beliebtheit, um Waren, Dienstleistungen oder sogar Personen zu bewerten. Diese Dienste erfüllen auf den ersten Blick eine wertvolle Funktion: Sie warnen frühzeitig vor schwarzen Schafen und verhindern, dass weitere Kunden geprellt werden.
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29. August 2011
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11
Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.
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24. August 2011
Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 50/09
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.
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23. August 2011
Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10
Wettbewerbsrechtlich zulässig ist die Werbung mit einem Telefonanruf gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn eine gesonderte - nur auf die Einwilligung in die Werbung mit einem Telefonanruf bezogene – Zustimmungserklärung des Verbrauchers vorliegt. Solch eine Zustimmung liegt nicht vor, wenn der Verbraucher für ein Gewinnspiel u.a. seine Telefonnummer für folgenden Zweck angibt: "Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote" und später im Rahmen der telefonischen Gewinnbenachrichtigung ein Zeitschriftenabonnement angeboten wird.
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23. August 2011
Pressemitteilung Nr. 77/2011 des BGH vom 05.05.2011, Az.: I ZR 157/09
Unlauter ist die Imitation von Markenparfum, aber nicht die Weckung von Assoziationen mit dem Original.
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23. August 2011
Urteil des LG Bonn vom 30.06.2011, Az.: 14 O 17/11
Die Werbeaussage der Deutschen Post - „E-Postbrief so sicher und verbindlich wie der Brief" - ist schlicht unwahr. Unter Bezugnahme auf www.duden.de/rechtschreibung bedeutet verbindlich u.a. in der Rechtssprache rechtsgültig, rechtskräftig, rechtswirksam. Eine rechtswirksame Erklärung kann, insbesondere dann nicht mittels des E-Postbriefes abgegeben werden, wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist, da hierzu eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Zwar kann eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen. Allerdings ist eine qualifizierte elektronische Signatur beim E-Postbrief nicht möglich. Verlässt sich der Verbraucher auf die Aussage der Deutschen Post, kann er bei der Wahl des E-Postbriefes erhebliche Nachteile erleiden und wird irregeführt.
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23. August 2011
Urteil des LG Berlin vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10
Werbebanner, die in die Seite eines Browserspiels eingebettet sind und den Bildern der Browserspiele ähneln, können von dem relevanten Verkehrskreis nicht als Werbung erkannt werden, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG vorliegt. Wenn der Verbraucher vor Start des Browserspiels einer 20-sekündigen Werbung mittels Interstitials ohne Beseitigungsmöglichkeit ausgesetzt ist, ist eine unzumutbare Belästigung gegeben, gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
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