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Urteil_Bundesgerichtshof
06. Oktober 2011

Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter

Urteil des LG Hannover vom 22.09.2011, Az.: 25 O 98/10 Auch die Werbung eines ausländischen Anbieters auf deutschen Internetseiten für Glücksspiele verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Da der Anbieter sich zielgerichtet und gewollt (auch) an deutsche Spielteilnehmer wandte, ist die internationale Zuständigkeit und ein Wettbewerbsverhältnis gegeben.
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06. Oktober 2011

Keine Verlängerung von Preisaktionen

Urteil des OLG Köln vom 25.03.2011, Az.: 6 U 174/10 Eine nachträgliche Verlängerung einer vorher befristeten Preisaktion stellt eine Irreführung i.S.d. § 5 UWG dar. Es kommt nicht darauf an, ob die Verlängerung von Anfang an beabsichtigt war oder der Entschluss erst später gefasst wurde, da eine rein objektive Irreführung bereits ausreichend ist.
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04. Oktober 2011

Pelikan kopiert EPSON

Pressemitteilung Nr. 146/2011 zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 48/10 Bildmotive, die EPSON zur Identifizierung seiner Druckerpatronen verwendet, dürfen von Mitbewerbern (hier: Pelikan), welche Druckerpatronen für EPSON-Drucker herstellen, in abgewandelter Form verwendet werden.
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04. Oktober 2011

Gegner dürfen genannt werden!

Urteil des LG Köln vom 30.11.2010, Az.: 33 O 200/10 Berichtet ein Anwalt auf seiner Homepage über einen von ihm betreuten Prozess, so handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, wenn lediglich der Name des Gegners, nicht aber der des Mandanten veröffentlicht wird.
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04. Oktober 2011

Keine Burger in Gaststätten

Urteil des LG Hamburg vom 15.03.2011, Az.: 312 O 312/10

Schnellrestaurants sind keine Gaststätten im Sinne des § 7 Abs. 1 PAngV, sondern nur ähnliche Betriebe. Sie müssen daher nach § 7 Abs. 2 PAngV kein Preisverzeichnis im Eingangsbereich anbringen.

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04. Oktober 2011

„Finish Quantum“

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 146/10 Wird für den Geschirrspültab "Finish Quantum" mit der Logobeschriftung „Von Verbrauchern zu Hause getestet:  91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de“ geworben, so ist diese Werbung irreführend. Für den Werbeadressat ist nicht ersichtlich, dass dem Verbraucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zugrunde liegt, welche lediglich eine positive oder negative Beantwortung ohne Möglichkeit der Abstufung vorsieht.
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29. September 2011

Spam

Beschluss des AG Berlin-Mitte vom 19.05.2011, Az.: 5 C 1005/11 Emails mit werbenden Inhalt, welche ohne Einverständnis des Empfängers versandt werden, greifen in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht des Empfängers ein.
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