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Urteil_Bundesgerichtshof
17. April 2012

Zur Händlereigenschaft auf eBay II

Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az.: 103 O 75/06 Die Eröffnung eines eBay-Shops allein begründet noch keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB. Jedoch kann eine hohe Anzahl an eingestellten Artikeln, von denen der Großteil noch Neuwaren sind, auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Ist mit dem Verkauf von Artikeln gleichzeitig auch ein umfangreicher Einkauf gleichartiger Waren verbunden, lässt dies umso mehr auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.
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16. April 2012

„Die faire Milch“

Urteil des OLG München vom 01.03.2012, Az.: 6 U 1738/11 Wird Milch mit dem Zusatz „Kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beworben, geht der Verbraucher davon aus, dass die Milch aus dem Bundesland stammt, in dem sie angeboten wurde. Entspricht dies nicht der Wahrheit ist dies irreführend. Andererseits ist der Zusatz „Die faire Milch“ weder unter dem Aspekt der Alleinstellungsbehauptung noch unter dem Gesichtspunkt der an die Erzeuger gezahlten Preise irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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16. April 2012

„Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ irreführend

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11

Die naturgetreue Abbildung von Früchten oder Pflanzenteilen, wie eine Orangenblüte auf der Flasche des Erfrischungsgetränks „Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ und die Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“, erwecken beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass Fruchtsaft und/oder Fruchtmark der abgebildeten Frucht bzw. des Pflanzenteils enthalten sind. Insoweit dies nicht der Wahrheit entspricht, verstößt die Aufmachung des Produkts gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittelgesetzes.
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11. April 2012

Ritter Sport vs. Milka

Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012, Az.: 6 U 159/11 Zwischen der „Ritter Sport“-Schokolade und den „Milka“-Doppelquadraten besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Großteil der Verbraucher erkenne in einer quadratisch verpackten Schokoladentafel zwar eine solche der Marke „Ritter“ bzw. „Rittersport“. Gleichzeitig wird der Gesamteindruck der Konsumenten aber nicht durch die Form, sondern vielmehr durch die farbliche Gestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht in Betracht kommt.

Update: Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig, das Verfahren ist aktuell beim BGH anhängig, Az.: I ZR 63/12.
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05. April 2012

Werbung verboten, Information erlaubt

Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 223/06 Das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (10 Abs. 1 HWG) gilt nicht für solche Informationen auf einer Internetseite, die nur denjenigen zugänglich sind, die sich selbst um sie bemühten, und entweder in der getreuen Wiedergabe der Umhüllung eines solchen Mittels und/oder in der wörtlichen und vollständigen Wiedergabe der Packungsbeilage und/oder in der von der zuständigen Behörde genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Mittels bestehen.
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05. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I

Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
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04. April 2012

Wer selbst vorher Kontakt wünscht muss vorher Kontakt suchen

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11

Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.

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29. März 2012

Umgehung der Selbstbeteiligung ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 22.12.2011, Az.: 81 O 72/11 Der Nachlass der Selbstbeteiligung gegenüber einem Kunden bei Reparaturen ist wettbewerbswidrig. Hierin liegt einerseits eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen, unsachlichen Einfluss (§ 4 Nr. 1 UWG), da dem Verbraucher ein Angebot unter Umgehung der Selbstbeteiligung bei Mitwirken der Beklagten unterbreitet wird, das allerdings zugleich eine Verleitung zum Vertragsbruch darstellt. Zum anderen stellt dieses Verhalten eine gezielte Behinderung der Klägerin dar (§ 4 Nr. 10 UWG), da deren Kunden der Anreiz genommen wird, durch Zahlung der Selbstbeteiligung die Notwendigkeit einer Auswechslung zu hinterfragen und ggf. davon Abstand zu nehmen.
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26. März 2012

Volkswagen AG unterliegt im Streit um die Marke „GTI“

Urteil des EuGH vom 21.03.2012, Az.: T-63/09

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „GTI“ und „Suzuki Swift GTi". Die Volkswagen AG hat nicht nachweisen können, dass ihre eingetragene Marke "GTI" vom Publikum ausschließlich mit der Marke VW in Verbindung gebracht wird. Vielmehr wird die Kennzeichnung "GTI" von verschiedenen Herstellern zur Kennzeichnung ihrer Modelle verwendet. „GTI“ ist weitgehend beschreibend für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen, sodass dieser Bestandteil eine geringe Unterscheidungskraft besitzt. Unterscheidungskräftig ist vielmehr der Phantasiebegriff „Swift“.
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26. März 2012

„Sparkling Tea“ ist kein Tee

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2012, Az.: I- 4 U 143/11 Die Gestaltung der Flaschen des Schweppes Produkts „Sparkling Tea“ stellt keine irreführende Werbung dahingehend dar, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk um Tee im Sinne der Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen handelt oder dass das Produkt unter Verwendung aufgebrühten Tees hergestellt werde. Es entsteht nicht der Eindruck, dass hier aufgebrühter Tee angeboten wird, weil das Getränk der Beklagten eben nicht nur "Tea", sondern "Sparkling Tea" heißt und die Aufmachung an einen Eistee erinnert.
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