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Urteil_Bundesgerichtshof
06. Juli 2012

Unwirksame AGB in Rechtsschutzversicherungsverträgen

Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11

Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.
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05. Juli 2012

Irreführende Werbung für iPhone 4

Urteil des LG Hanau vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 Fehlt bei einer Werbung für Mobiltelefone ein deutlicher Hinweis, dass eine Abgabe des beworbenen Mobiltelefons nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschlusses eines, weitere Kosten, auslösenden Mobilfunkvertrages erfolgt, so liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehobene iPhone 4 mit dem zugeordneten Preis von 99, 00 Euro vermittelt dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, das Produkt zu diesem Kaufpreis erhalten zu können, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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05. Juli 2012

„Goldankauf im Bäckereicafè“

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11

Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
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29. Juni 2012

„Schlank im Schlaf“ irreführende Werbung für Brot

Pressemitteilung Nr. 12/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12

Ein Bäckereiunternehmen, welches ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Werbespruch "Schlank im Schlaf" bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Dies vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Verzehr des Brotes selbst mache schlank, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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29. Juni 2012

Werbung mit Wadenkrampfbehandlung

Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.04.2012, Az.: 1 U 338/11 - 101

Der Vertrieb einer „Waden-Massage Pflegelotion“ in Verbindung mit einem „Massageroller“ zur Bekämpfung von Wadenkrämpfen ist zulässig. Bei einer „Waden-Massage Pflegelotion“ wird der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund der Bezeichnung als „Lotion“ zunächst von einer pflegenden Wirkung ausgehen. Diesem ist auch hinlänglich bekannt, dass bei einem Wadenkrampf mechanische Einwirkungen zur Schmerzlinderung von Nöten sind. Der Verbraucher weiß daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.
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28. Juni 2012

Europa-Apotheke Budapest

Urteil des BGH vom 12.01.2012, Az.: I ZR 211/10 Ein inländischer Apotheker, der seinen Kunden anbietet, für sie Medikamente bei einer ungarischen Apotheke zu bestellen, diese Medikamente nach Lieferung in seiner eigenen Apotheke zusammen mit einer Rechnung der ungarischen Apotheke zur Abholung bereitzuhalten, die Medikamente auf Unversehrtheit ihrer Verpackung, Verfallsdatum sowie mögliche Wechselwirkungen zu überprüfen, gegebenenfalls nicht ordnungsgemäße Medikamente an die ungarische Apotheke zurückzuleiten sowie die Kunden, die Medikamente auf diesem Weg beziehen, auf Wunsch in seiner Apotheke auch pharmazeutisch zu beraten, verstößt damit nicht gegen das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG.
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25. Juni 2012

„FRISCH & FERTIG“ bei Zusatz von Konservierungsstoffen irreführend

Urteil des LG Köln vom 17.11.2011, Az.: 31 O 264/11

"FRISCH & FERTIG", "Frischfisch" sowie "Absolute Frische bei sofortigem Genuss" führen zu einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs, wenn der Fisch mit Konservierungsstoffen behandelt wurde. Der Begriff „frisch“ suggeriert, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ kommt, dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt wurde. Der Verkehr erwartet dementsprechend nicht, dass dem Fisch auch noch Konservierungsstoffe irgendeiner Art beigesetzt sind. Denn dann ist der Fisch nicht mehr „frisch“, sondern industriell haltbar gemacht.
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25. Juni 2012

White Teak

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.12.2011, Az.: 38 O 53/11

Die Bezeichnung "White Teak" für Holzmöbel zum Verkauf in Deutschland ist eine irreführende Angabe, da dieses Holz nicht die von Teak-Holz bekannten Eigenschaften aufweist.
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25. Juni 2012

Kennzeichnungspflicht von LED-Lampen

Urteil des LG Aachen vom 05.06.2012, Az.: 41 O 8/12

LED-Lampen fallen unter die Kennzeichnungspflicht des § 7 ElektroG, wobei Elektro- und Elektronikgeräte, insbesondere Beleuchtungskörper, dauerhaft so zu kennzeichnen sind, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, zum welchem Zeitpunkt das Gerät in Verkehr gebracht wurde. LED-Lampen sind demnach nicht als "Glühlampe" im Sinne von Anhang I Nr. 5 zum ElektroG zu definieren, sondern vielmehr als "sonstiger Beleuchtungskörper".
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25. Juni 2012

Belästigung durch unerwünschte Werbung

Urteil des LG Lüneburg vom 04.11.2011, Az.: 4 S 44/11

Das Zusenden von Werbesendungen, die der Empfänger offensichtlich nicht wünscht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und zudem eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es ist dabei ausreichend, wenn der Betroffene das jeweilige Werbeunternehmen über den Wunsch, die Werbung nicht zu erhalten informiert. Ein entsprechender Aufkleber auf dem Briefkasten muss in diesem Fall nicht angebracht werden.
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