Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des „Call-by-Call“ besteht.
a) Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden.
b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.
Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11
Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet.
Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
Urteil des LG Saarbrücken vom 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12
Mobilfunkanbietern steht über die Gebühren eines vertraglich vereinbarten Flat-Tarifs hinaus kein Anspruch auf Erhebung von Roaminggebühren zu, sofern dieser EU-Roamingnutzern nicht bei deren erstmaligen Einwahl im jeweiligen EU-Land alle Informationen über die zu erwartenden Tarife für Daten-Roamingdienste hat zukommen lassen. Die Information kann per SMS, E-Mail oder Pop-Up-Fenster erteilt werden. Ferner verletzt der Anbieter seine Nebenpflicht aus dem Vertrag, wenn er keinen „Cut-Off-Mechanismus“ zur Kostenbegrenzung einrichtet.
Beschluss des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 158/11
Das Einwerfen von kostenlosen Anzeigenblättern mit zusätzlichem redaktionellen Inhalt in Briefkästen, die mit einem sich nur gegen Werbung richtenden Aufkleber versehen sind, ist keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG. Selbst wenn man eine Belästigung annehmen würde, fehlt es an der Unzumutbarkeit, denn der Empfänger könnte ohne weiteres einen Aufkleber anbringen, der auch Anzeigenblätter mit erfasst.
Urteil des LG München I vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11
Auch wenn sich der Betreiber von sogenannten Hotspots vertraglich in einem Hotspot-Betreibervertrag zu einem „Vorratsdatenspeicherungsservice“ verpflichtet, besteht keine (gesetzliche) Pflicht Nutzerdaten zu speichern.
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 104/10
Ein Bedeutungswandel beim Begriff "Zentrum" ist nicht im selben Maß wie beim Begriff "Center" festzustellen. Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin oder wird jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt.
Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 45/11
a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
b) Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
c) Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08
Bereits Ende 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.
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