Werbung bei google.de auch in Österreich angreifbar?
Werbung mit „Biomineralwasser“ zulässig
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei fremdsprachigen rufschädigenden Pressemitteilungen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.05.2012, Az.: 6 U 103/11
Das OLG Frankfurt verneinte in einem Urteil die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn sich die beanstandete Mitteilung in englischer Sprache auf einer für den englischsprachigen Raum bestimmte Internetseite befindet. Vorliegend warf eine europäische Fluggesellschaft einem in Deutschland tätigen Reisevermittler vor, er würde Tickets überteuert weiterverkaufen und zudem den Endpreis der Tickets nicht deutlich von vornherein anzeigen. Der Reisevermittler warf der Fluggesellschaft ihrerseits rufschädigende Äußerungen in deutsch- und englischsprachigen Presseveröffentlichungen auf einer Webseite vor. Für die englischsprachige Version der Veröffentlichungen – im Gegensatz zu den identischen deutschsprachigen Veröffentlichungen - sei ein deutsches Gericht nicht zuständig, da sich diese Mitteilungen nicht bestimmungsgemäß in Deutschland, sondern in englischsprachigen Ländern auswirken sollte. Die deutschsprachigen Veröffentlichungen wurden hingegen wirksam als rufschädigend eingestuft. Zudem kam das OLG zu dem Ergebnis, dass der Reisevermittler aufgrund von Preisinformationspflichten verpflichtet sei, schon bei der ersten Ausweisung des Flugpreises den kompletten Endpreis anzugeben.Bio ist nicht gleich Bio
Unternehmensinhaber haftet auch für Untervertriebspartner
„Artrostar“
Irreführung durch vorzeitige Beendigung einer Rabattaktion
Urteil des OLG Köln vom 10.08.2012, Az.: 6 U 27/12
Die vorzeitige Beendigung einer Rabattmarkenaktion ohne vorherigen Vorbehalt stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, da dieser an befristete Verkaufsaktionen im Einzelhandel gewöhnt ist und daher erwartet, dass der angegebene Aktionsraum eingehalten wird. Insbesondere rechnet er nicht damit, dass derartige Rabattaktionen bei großem Erfolg verkürzt werden könnten, weil das Angebot nicht ausreicht.
Störerhaftung des Admin-C für Werbe-E-Mails
Urteil des KG Berlin vom 03.07.2012, Az.: 5 U 15/12
Der Admin-C einer Webseite haftet nicht als Störer für unerbetene Werbe-E-Mails, die unter der von ihm verwalteten Domain versendet werden, da das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solches, noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts ausgeht, sondern vielmehr als eigenständige Handlung gänzlich unabhängig von dem Admin-C zu erkennen ist.„10 Prozent auf alles“
Pressemitteilung Nr. 12/12 des LG München I zum Urteil vom 28.08.2012, Az.: 33 O 13190/12
Die blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung eines Unternehmens, "10 Prozent auf alles" zu gewähren, ist dann unzulässig, wenn sie unwahr ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn mittels eines kleinen Sternchenhinweis "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware" von der Rabattaktion ausgenommen wird und weiter Bücher und Zeitschriften verkauft werden, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Eine solche Werbung ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.