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Urteil_Bundesgerichtshof
03. Juni 2013

Preisangabe von Fahrschule mit dem Zusatz „ab“ unzulässig

Urteil des OLG Celle vom 21.03.2013, Az.: 13 U 134/12 Eine Preisangabe mit einem "ab-Zusatz" in der Werbung einer Fahrschule ist gem. § 19 FahrlG unzulässig, da allgemein nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Fahrschulkosten für einzelne Fahrschüler tatsächlich sein können. In diesem Rahmen verstößt eine solche "ab-Angabe" gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit.
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29. Mai 2013

Preisrätselgewinnauslobung V

Urteil des BGH vom 31.10.2012, Az.: I ZR 205/11 Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit „Preisrätsel“ überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird.
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24. Mai 2013

Irreführende Verwendung eines Marken-Werbeschildes

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.03.2013, Az.: 6 U 170/12 Wird ein Werbeschild einer Marke blickfangartig an ein Ladengeschäft angebracht ohne einen entsprechend gut sichtbaren Hinweis darauf, dass der Vertrieb nicht als Vertragspartner erfolgt, so ist darin eine irreführende Verwendung dessen und somit eine Markenverletzung zu sehen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere dann notwendig, wenn die Marke in der Vergangenheit ausschließlich über ein Vertretersystem vertrieben wurde.
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22. Mai 2013

Markeneintragung von „Spekulationsmarken“ unzulässig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.02.2013, Az.: 6 U 126/12 Sog. „Spekulationsmarken“ sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Solche liegen vor, wenn eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet werden, um die Benutzung durch andere Markeninhaber auf unlauterer Weise zu behindern. Dabei kann sich die Behinderung auch auf noch nicht bekannte Dritte beziehen.
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21. Mai 2013

„Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am … regnet“ kein Glücksspiel

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12

Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.

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21. Mai 2013

Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 128/11 Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
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21. Mai 2013

„Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ nicht immer erstklassig

Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11 Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität ist bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich sind. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
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21. Mai 2013

Energieverbrauchskennzeichnung bei Musterküchengeräten

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12 Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
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21. Mai 2013

AMARULA/Marulablu

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 100/11 a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
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