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Urteil_Bundesgerichtshof
06. August 2013

Vitalpilze

Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 5/12 a) Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt auch dann vor, wenn die Angabe mangels Bestimmtheit nicht zulassungsfähig im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung ist und daher eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellt. b) Solange die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 noch nicht erstellt sind, kann Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht vollzogen werden. c) Das Vorliegen der in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf spezifische Vorteile bezogenen gesundheitsbezogenen Angabe muss vom Verwender dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. Auf die Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
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05. August 2013

Ein Testsieger kommt stets allein

Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12 Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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30. Juli 2013

Abkürzung eines beschreibenden Begriffs kann Unternehmenskennzeichen sein

Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12 Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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29. Juli 2013

2 mm Schriftgröße reichen aus

Urteil des BGH vom 07.03.2013, Az.: I ZR 30/12 Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
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12. Juli 2013

Bewertung im Heilmittelgewerbe

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.2013, Az.: I-20 U 55/12 Die Werbung mit Kundenbewertungen zur Anpreisung von Zahnersatzprodukten ist dann unlauter, wenn das Bewertungsprofil durch die ungleiche Behandlung von positiven und negativen Kundenbewertungen im Ergebnis „geschönt“ wird.
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09. Juli 2013

Impressumspflicht auch für dritte Anbieter auf einem Handelsportal

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12

Der Betreiber eines Handelsportals muss die Möglichkeiten schaffen, dass angeschlossene Händler ihrer Impressumspflicht nachkommen. Es kann aber nicht unmittelbar gefordert werden, dass jedes Angebot vor der Einstellung auf die erforderlichen Angaben überprüft wird.

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09. Juli 2013

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az.: 16 U 86/12 Klauseln bei Luftbeförderungsverträgen, die eine unbeschränkte Änderung der Abflugzeit oder des Abflugterminals nach Aushändigung des Flugscheins vorbehalten oder intransparente Tarifberechnungen bei der Nutzung von Coupons beinhalten, sind unzulässig.
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