Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12
Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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2 mm Schriftgröße reichen aus
Urteil des BGH vom 07.03.2013, Az.: I ZR 30/12
Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
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Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen gem. § 13 TMG stellt Wettbewerbsverstoß dar
Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12
Eine Internetseite, die personenbezogene Daten nutzen will, muss eine Datenschutzbelehrung gem. § 13 TMG enthalten. Bei § 13 TMG handelt es sich um eine sog. Marktverhaltensregelung – im Gegensatz zur Auffassung des KG Berlin. Ein Verstoß hiergegen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
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Bewertung im Heilmittelgewerbe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.2013, Az.: I-20 U 55/12
Die Werbung mit Kundenbewertungen zur Anpreisung von Zahnersatzprodukten ist dann unlauter, wenn das Bewertungsprofil durch die ungleiche Behandlung von positiven und negativen Kundenbewertungen im Ergebnis „geschönt“ wird.
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Impressumspflicht auch für dritte Anbieter auf einem Handelsportal
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12
Der Betreiber eines Handelsportals muss die Möglichkeiten schaffen, dass angeschlossene Händler ihrer Impressumspflicht nachkommen. Es kann aber nicht unmittelbar gefordert werden, dass jedes Angebot vor der Einstellung auf die erforderlichen Angaben überprüft wird.
Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az.: 16 U 86/12
Klauseln bei Luftbeförderungsverträgen, die eine unbeschränkte Änderung der Abflugzeit oder des Abflugterminals nach Aushändigung des Flugscheins vorbehalten oder intransparente Tarifberechnungen bei der Nutzung von Coupons beinhalten, sind unzulässig.
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Unzulässige Werbung eines Nahrungsergänzungsmittels
Urteil des OLG Hamm vom 30.04.2013, Az.: 4 U 149/12
Wer u.a. damit wirbt, sein Produkt enthalte „über 7.000 Vitalstoffe“ und Gerstengras sei „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ verhält sich wettbewerbswidrig.
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Werbung mit Garantien auf eBay
Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12
Die Werbung mit Garantien auf eBay ist unzulässig, wenn nicht den verbraucherschützenden Vorschriften entsprechend der Inhalt der Garantie klar angegeben wird, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers.
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Unzulässige Arzneimittelwerbung
Urteil des OLG Hamburg vom 18.04.2013, Az.: 3 U 142/11
Ein Arzneimittel darf nicht mit einer durch Studien belegten positiven Wirkung beworben werden, wenn nur die Stoffgruppe, der das Medikament zugehört durch die Studien mit positiven Resultaten belegt wird.
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Kick-Back im Buchhandel unzulässig
Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11
Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss gem. § 5 BuchPrG die von den Verlagen festgesetzten Preise einhalten. Ziel dieser Buchpreisbindung ist die Unterbindung jeglichen Preiswettbewerbs aus der Sicht des Letztabnehmers. Ein "Fördermodell", welches dem Käufer eine Rabattierung mittels Kick-Back-Zahlung durch einen Dritten verspricht, steht dieser Regelung jedoch entgegen.
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