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Urteil_Bundesgerichtshof
10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

Kein Schadensersatzanspruch von „bwin“ gegen Stadt Bremen

Urteil des OLG Bremen vom 13.02.2013, Az.: 1 U 6/08

Wurde einem Bundesligaverein im Jahr 2006 untersagt, für Sportwetten zu werben, so scheiden ein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung des Sportwettenanbieters aus, wenn sich das zuständige Stadtamt bei seiner Entscheidung an der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht orientiert hat und erst 2010 durch den EuGH festgestellt wurde, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widersprach.

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10. März 2014

„Nur für kurze Zeit“ stellt zulässige Befristung einer Rabattaktion dar

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2013, Az.: 4 U 217/12

Die Werbung für eine Rabattaktion, die einen Preisvorteil ab einem bestimmten Einkaufswert verspricht und „nur für kurze Zeit“ gilt, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Werbung kein bestimmter Termin, zu dem die Werbeaktion spätestens beendet werden sollte und insofern keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Rabattaktion bestand. Eine Verpflichtung, eine Rabattaktion bereits im Vorhinein in bestimmter Art und Weise zeitlich zu begrenzen, besteht nicht.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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10. März 2014

Kein Anerkenntnis durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12

a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die  Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

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10. März 2014

Berechnung des Schadens bei wettbewerbswidrigen Äußerungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 105/12

Führt eine wettbewerbswidrige Äußerung eines Mitbewerbers zur Kündigung von bestehenden Vertragsverhältnissen, hat der Schädiger den dadurch entgangenen Gewinn dieses Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Schadensberechnung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen, die mit den Kunden getroffen wurde. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung sind dabei nicht nur ersparte Aufwendungen, sondern auch solche Einnahmen einzukalkulieren, die der Geschädigte anstatt der vereinbarten Vergütung erzielt hat.

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07. März 2014

Fehlende Unterscheidungskraft der Marke „Fast & Easy“

Beschluss des BPatG vom 20.11.2013, Az.: 29 W (pat) 541/13

Die Marke „Fast & easy“ verfügt für Waren der Klasse 16, u.a. „Schreibwaren“ und „Büroartikel“, die mit einer schnellen und einfachen Anwendung beworben werden, nicht über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, wenn die Wortfolge lediglich einen sachbeschreibenden Hinweis auf die Eigenschaften der beanspruchten Waren enthält.

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07. März 2014

Berufung gegen Urteil zu Werbeaussagen von e-Zigaretten bleibt erfolglos

Beschluss des OLG Hamm vom 10.09.2013, Az.: 4 U 91/13

Die Berufung gegen das Urteil des LG Dortmund (wir berichteten), wonach e-Zigaretten nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden dürfen, bleibt ohne Erfolg, da es für die Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Werbung nicht darauf ankommt, ob es sich bei e-Zigaretten um ein Genuss- oder Arzneimittel handelt.

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06. März 2014

Verwendung einer fremden Marke für Werbezwecke

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2013, Az.: 6 U 177/13

Werden im Rahmen eines Gewinnspiels bei der Auslobung von Konzertkarten Marken genannt, unter denen das Konzert geschützt ist, ist die Verwendung der fremden Marken dann durch § 23 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt, wenn für die Bezeichnung der Gewinne eine schlichte und zurückhaltende Darstellung gewählt wird, die über die Grenzen der notwendigen Leistungsbestimmung nicht hinausgeht.

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