Im Falle unverlangter Werbe-Emails ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen
Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ist der Eingriff als gering zu bewerten, beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-Emails innerhalb eines knappen halben Jahres handelt, so ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen, da hierdurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt wird.