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Urteil_Bundesgerichtshof
25. April 2014

Holland-Preise

Urteil des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 77/09

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei "Abholmodellen" liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel abholt; es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine dem unmittelbaren Besitz vergleichbare Zugriffsmöglichkeit besteht und ob die Regelung nicht allein der Umgehung zwingender apothekenrechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften dient. Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

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25. April 2014

Werbung mit CE-Siegel ohne tatsächliche Prüfung wettbewerbswidrig

Urteil des LG Landau (Pfalz) vom 06.11.2013, Az.: HK O 16/13

Ein Produkt darf nur dann mit dem Hinweis „CE-geprüft“ beworben werden, wenn diese Prüfung auch tatsächlich erfolgt ist. Eine vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ genügt hierfür gerade nicht, da eine andere Prüfung erfolgte. Wird dennoch auch mit dem CE-Siegel geworben, stellt dies eine Irreführung dar.

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24. April 2014

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit „maximaler Surfspeed“ und „bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13

Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.  Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.

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22. April 2014

englischsprachige Pressemitteilung

Urteil des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 131/12

a) Für eine Klage wegen eines behaupteten Verstoßes gegen § 4 Nr. 7 UWG durch eine herabsetzende oder verunglimpfende Internetveröffentlichung ist wie auch sonst bei Wettbewerbsverletzungen im Internet - eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Erfolgsortes nur begründet, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auf den inländischen Markt auswirken soll. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der in der Internetveröffentlichung genannte Mitbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Inland hat.

b) Eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite soll sich bestimmungsgemäß auch auf den inländischen Markt auswirken, wenn Besuchern einer deutschsprachigen Fassung dieser Internetseite, die sich vor allem an Nutzer im Inland richtet, gezielt die Möglichkeit eröffnet wird, zu der englischsprachigen Internetseite zu gelangen und die englischsprachige Pressemitteilung sich mit einem Internetauftritt auseinandersetzt, der sich vor allem an Nutzer im Inland richtet.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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16. April 2014

Zur Angabepflicht von Informationen nach der Pkw-EnVKV in Neuwagenangeboten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.02.2014, Az.: 6 U 224/12

Werden im Internet Neuwagen angeboten, ohne zugleich die Werte zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben und gelangen diese Informationen nicht automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorleistung des Pkw gemacht werden, so stellt dies als Verstoß gegen § 5 I Pkw-EnVKV ein unlauteres Verhalten dar.

Ein für einen ausländischen Fahrzeughersteller tätiger deutscher Generalimporteur ist als Mittäter wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er seinen Vertragshändlern eine Internetplattform zur Verfügung stellt, auf der er nicht die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben macht, wenn er das Abrufbarmachen der Angebote gezielt ermöglicht und die konkrete Gestaltung der Übersichtsliste kennt.

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15. April 2014

Alkoholfreies Bier darf in Werbung als „vitalisierend“ bezeichnet werden

Urteil des LG Arnsberg vom 19.12.2013, Az.: 8 O 99/13

Der Begriff "vitalisierend" darf in Werbung für alkoholfreies Bier verwendet werden. Es handelt sich bei dem Ausdruck nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sich aus dem Begriff keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Konsum des Bieres ableiten lässt. In der konkreten Werbung war "vitalisierend" zudem als Wortspiel in Bezug auf einen der beiden Werbeträger verwendet worden.

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14. April 2014

Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.08.2013, Az.: 14c O 92/13 U.

Immobilienmakler kommen ihrer Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, wenn sie auf ihrer Homepage im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Die Behörde, welche die Gewerbeerlaubnis erteilt hat, muss -soweit sie nicht mit der Aufsichtsbehörde identisch ist- nicht angegeben werden.

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14. April 2014

Keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion bei bloßem Hinweis auf eine bestimmte Methode

Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2012, Az.: I-4 U 135/11

Die Herkunftsfunktion einer Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Werbung für Dienstleistungen nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die beworbenen Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke, einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen. Daran fehlt es aber, wenn die angegriffene Bezeichnung nicht in Alleinstellung, sondern zusammen mit dem Hinweis, dass die Dienstleistung lediglich nach der Methode des Markeninhabers, erfolgt (hier eine Therapieform „nach X“). Eine solche Verwendung erfolgt zum wahrheitsgemäßen Hinweis darauf, dass die so beworbenen Dienstleistungen lediglich nach der genannten Methode angeboten werden. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke setzt demgegenüber voraus, dass der angesprochene Verkehr aus der Art der Markenbenutzung den Eindruck erhält, dass die Dienstleistungen von dem Markeninhaber selbst oder jedenfalls von einem mit ihm verbundenen Anbieter stammt.

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10. April 2014

Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2012, Az.: 416 HKO 87/12

Die Verwendung eines Standbeutels für fruchthaltige Erfrischungsgetränke, dessen Form nahezu identisch mit dem der "Capri-Sonne" ist, stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dem als dreidimensionale Marke eingetragenen "Capri-Sonne"- Standbeutel kommt aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der Tatsache, dass Standbeutel im Bereich der fruchthaltigen Getränke in Deutschland alleinig für die "Capri-Sonne" als Verpackung verwendet werden, eine hohe Kennzeichnungskraft zu. Seine Formgestaltung wird vom Verkehrskreis vielmehr als Herkunftshinweis für den Markeninhaber verstanden, weshalb auch Verwechslungsgefahr besteht.

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