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Urteil_Bundesgerichtshof
12. Mai 2014

Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen und geschmacksmusterrechtlichen Nachahmungsschutz für ein Reifenprofil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2014, Az.: 6 U 254/12

Die Beurteilung der geschmacksmusterrechtlichen Eigentümlichkeit eines Reifenprofils ist durch Gesamtvergleich des vorbekannten Formenschatzes - unter Bewertung und Gewichtung der einzelnen Formen des Musters – und des damit erzeugten Gesamteindrucks aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters vorzunehmen. Der durch die bestimmte Verwendung funktionsbedingt begrenzte Gestaltungsspielraum der Reifenprofile muss dabei Berücksichtigung finden. Für eine wettbewerbsrechtliche Eigenart des Reifenprofils ist hingegen erforderlich, dass es im Vergleich zu anderen Profilen besonders auffällige und charakteristische Merkmale aufweist, die dem Verbraucher in Erinnerung bleiben.

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07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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05. Mai 2014

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zweier Konkurrenten bei gegenseitiger Störung

Urteil des LG Düsseldorf vom 05.07.2013, Az.: 38 O 70/13 U

Wenn sich Geräte zweier Wettbewerbskonkurrenten, vorliegend „Mähroboter“, durch elektromagnetische Interferenz stören, besteht grundsätzlich kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch von dem Hersteller, dessen Gerät gestört wird. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine gezielte Behinderung positiv festgestellt werden würde und in subjektiver oder objektiver Hinsicht ausreichende Umstände dargelegt werden, die den Schluss rechtfertigen, es werden andere Zwecke als die des eigenen Warenabsatzes im Wettbewerb verfolgt. Allein der Umstand, dass mit dem Marktauftritt eine technische Störung erkennbar wird, bedeutet aber nicht eine vorwerfbare Verursachung der Störung.

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29. April 2014

Typenbezeichnung

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZR 17/13

Die Typenbezeichnung eines Elektrohaushaltsgeräts ist ein wesentliches Merkmal der Ware im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG.

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29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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29. April 2014

Bundeskartellamt: ASICS-Vertriebssystem beeinträchtigt den fairen Wettbewerb

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 28.04.2014 Nach einer vorläufigen Prüfung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, welches lediglich autorisierten Händlern ermöglicht, Sportschuhe an Endkunden zu verkaufen, zu große Beschränkungen enthalte. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass ein Hersteller Qualitätsanforderungen an seine Händler stellt, doch geht ASICS deutlich weiter: So wird Händlern der Onlineverkauf via eBay oder Amazon und auch die Unterstützung von Preissuchmaschinen gänzlich untersagt. Darin sieht das Amt gar eine unzulässige Kernbeschränkung.
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28. April 2014

Werbung für Medizinprodukte bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis irreführend

Urteil des OLG Celle vom 05.12.2013, Az.: 13 W 77/13

Werbeaussagen wie "ein Kinesiologie-Tape unterstützt die Verbesserung von Mikrozirkulation und aktiviert das Lymph- und endogene analgetische System" und "24 Stunden trainierende Wirkung der Gelenkfunktion" sind irreführend, wenn eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung solcher angepriesenen Wirkungen nicht feststellbar ist.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung muss, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, geeignet sein, den Verletzer wirklich und ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten. Die Vertragsstrafe muss dabei so bemessen sein, dass der Schuldner von einem weiteren Verstoß künftig absieht. Im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung liegt eine ausreichende Vertragsstrafe zwischen 2.500€ und 10.000€.

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28. April 2014

Irreführende Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe

Urteil des OLG Hamburg vom 16.12.2013, Az.: 5 U 278/11

Eine Werbung, die Testurteile eines selbst beauftragten Tests wiedergibt, ohne die Fundstelle der Veröffentlichung in leicht und eindeutig nachprüfbarer Weise anzugeben, ist irreführend, da der Verbraucher den Eindruck erhält, dass der Test von einer unabhängigen Institution durchgeführt worden sei.

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28. April 2014

Eine Rabattgewährung in Höhe von EUR 2,- für eine ‚eins‘ im Zeugnis kann zulässig sein

Pressemitteilung Nr. 59/2014 des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

Eine an Kinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes kann unlauter sein, wenn sich diese Aufforderung zum Kauf auf bestimmte Produkte bezieht. Umfasst ein solcher Appell allerdings das gesamte Sortiment des Marktes, so ist eine Rabattaktion dahingehend, dass ein Schüler für jede ‚eins‘ im Zeugnis einen Nachlass in Höhe von EUR 2, - erhält, zulässig. Ein Verstoß gegen Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, nach dem eine Werbung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, liegt dann nicht vor. Auch ein unangemessener unsachlicher Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit oder eine Ausnutzung der Unerfahrenheit der Schulkinder kann insoweit nicht angenommen werden.

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28. April 2014

Kostenlose Schätzung

Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 34/13

Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis "kostenlose Schätzung" verstößt nicht als "Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG.

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