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Urteil_Bundesgerichtshof
27. Mai 2014

Böhse Onkelz unterliegen eBay-Händler bei Streit um Weiterverkauf von Konzertkarten

Urteil des LG Hamburg vom 15.04.2014, Az.: 312 O 34/14

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen eBay-Händler hat das LG Hamburg diese in einem Urteil aufgehoben. Das Gericht konnte keine Erstbegehungsgefahr für einen unlauteren Schleichbezug des Händlers, der schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart auf eBay Karten für das Konzert der "Böhsen Onkelz" angeboten hatte, feststellen, da dieser keine Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht von der autorisierten Vorverkaufsstelle erworben hatte.

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23. Mai 2014

Irreführende Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“ und nicht-amtlichem Gütesiegel

Urteil des LG Berlin vom 29.10.2013, Az.: 15 O 157/13

Wirbt ein Online-Shop mit einer „Geld-zurück-Garantie“, so müssen die Bedingungen für deren Inanspruchnahme klar und eindeutig sowie an für den Verbraucher leicht zugänglicher Stelle angegeben werden, anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Auch die Werbung mit einem „Shop Usability Award“ ohne Angabe der Kriterien für dessen Verleihung sowie mit einem eigens angefertigten Gütesiegel ist irreführend und daher unzulässig.

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20. Mai 2014

Vertragsannahmefrist im Onlinehandel

Beschluss des LG Hamburg vom 29.10.2012; Az.: 315 O 422/12

Für die Annahme eines Vertrags im Online-Handel wird in der Regel eine bestimmte Frist festgelegt. Allerdings liege ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn ein Online-Händler in seinen AGB eine unangemessen lange Vertragsannahmefrist von fünf Tagen festsetzt. Ausreichend und sachgerecht wäre eine Frist von zwei Tagen.

Die beschließende Kammer des LG Hamburg beurteilt den Fall nach Widerspruchseinlegung nun anders und hob die Verfügung wieder auf (LG Hamburg, 10.04.2013 - 315 O 422/12).

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19. Mai 2014

Eigene Programmhinweise eines Senders in Werbetrenner sind nicht erlaubt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.04.2014, Az.: 2 A 10894/13.OVG

Ein Werbetrenner, der den Beginn von Fernsehwerbung ankündigt, darf keine eigenen Programmhinweise des Senders enthalten, denn solche gelten nicht als Werbung. Werbetrenner, die redaktionelle Inhalte enthalten, sind nicht geeignet, die nachfolgende Werbung eindeutig vom Programm zu unterscheiden. Der Beginn von Fernsehwerbung muss durch optische Mittel so gekennzeichnet sein, dass der durchschnittliche Zuschauer, der das Programm mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit verfolgt, die Werbung als solche erkennt.

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14. Mai 2014

Bewerbung von LED-Monitoren mit Preisangaben nur zulässig bei Angabe der Energieeffizienzklasse

Urteil des OLG Köln vom 26.02.2014, Az.: 6 U 189/13

Wird ein LED-Monitor zu Werbezwecken mit einer Preisangabe beworben, so muss dazu auch die jeweilige Energieeffizienzklasse angegeben werden. LED-Monitore sind dabei nicht als Computermonitore anzusehen, sondern vielmehr als Fernsehgeräte, also Videomonitore, womit die Notwendigkeit einer solchen Angabe nach Anlage 2 Abs. 1 Nr. 4 zur EnVKV und der dort in Bezug genommenen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU gegeben sei.

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13. Mai 2014

Umweltengel für Tragetasche

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZR 230/12

a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.

b) Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des Klägers, so kann sich dieser beim Betriebsversuch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertreten lassen, der vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichtet worden ist.

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13. Mai 2014

Bezeichnung „SMS-Flat“ bei Begrenzung der abgegoltenen SMS ist irreführend

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19.03.2014, Az.: 6 U 31/13

Die Bezeichnung „SMS Flat" für einen Tarif, der auf monatlich 3000 SMS begrenzt ist, und bei dem über das pauschal zu zahlende monatliche Entgelt hinaus nutzungsabhängige Entgelte für SMS anfallen können, ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Irreführung ist geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und ihre Marktentschließung in wettbewerblich erheblicher Weise zu beeinflussen. Die Werbung mit der Tarifbeschreibung „SMS-Flat 3000“ ist dagegen gerade noch zulässig.

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12. Mai 2014

Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen und geschmacksmusterrechtlichen Nachahmungsschutz für ein Reifenprofil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2014, Az.: 6 U 254/12

Die Beurteilung der geschmacksmusterrechtlichen Eigentümlichkeit eines Reifenprofils ist durch Gesamtvergleich des vorbekannten Formenschatzes - unter Bewertung und Gewichtung der einzelnen Formen des Musters – und des damit erzeugten Gesamteindrucks aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters vorzunehmen. Der durch die bestimmte Verwendung funktionsbedingt begrenzte Gestaltungsspielraum der Reifenprofile muss dabei Berücksichtigung finden. Für eine wettbewerbsrechtliche Eigenart des Reifenprofils ist hingegen erforderlich, dass es im Vergleich zu anderen Profilen besonders auffällige und charakteristische Merkmale aufweist, die dem Verbraucher in Erinnerung bleiben.

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07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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05. Mai 2014

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zweier Konkurrenten bei gegenseitiger Störung

Urteil des LG Düsseldorf vom 05.07.2013, Az.: 38 O 70/13 U

Wenn sich Geräte zweier Wettbewerbskonkurrenten, vorliegend „Mähroboter“, durch elektromagnetische Interferenz stören, besteht grundsätzlich kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch von dem Hersteller, dessen Gerät gestört wird. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine gezielte Behinderung positiv festgestellt werden würde und in subjektiver oder objektiver Hinsicht ausreichende Umstände dargelegt werden, die den Schluss rechtfertigen, es werden andere Zwecke als die des eigenen Warenabsatzes im Wettbewerb verfolgt. Allein der Umstand, dass mit dem Marktauftritt eine technische Störung erkennbar wird, bedeutet aber nicht eine vorwerfbare Verursachung der Störung.

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